3.7
Einschränkungen des Verwendungszwecks
–
Die Schutzwirkung kann durch folgende Faktoren beeinträchtigt werden:
–
Hohe Windgeschwindigkeiten und starker Seitenwind
–
Brillenbügel oder Bärte im Bereich der Gesichtsmanschette
–
Das ADF ist nicht unzerstörbar. Es schützt nicht vor Gefahren durch
schwere Einschläge z. B. von splitternden Schleifscheiben und
Sprengkörpern oder vor ätzenden Flüssigkeiten.
–
Das Schweißerschutzvisier ist nicht für Arbeiten über Kopf, Laserschweißen
und Laserschneiden geeignet.
3.8
Zulassungen
Die Schweißerschutzvisiere erfüllen die PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Für
Informationen zu den jeweiligen Systemzulassungen siehe
Gebrauchsanweisung der im 3.6 Verwendungszweck genannten
Atemschutzsysteme.
Das Visier ist nach folgenden Normen zugelassen:
–
EN 175:1997
–
ANSI ISEA Z87.1-2010
Die äußere Schutzscheibe ist nach folgenden Normen zugelassen:
–
EN 166:2001
–
ANSI ISEA Z87.1-2010
Das ADF ist nach folgenden Normen zugelassen:
–
EN 379:2003+A1:2009
–
ANSI ISEA Z87.1-2010
–
CSA Z94.3 - 07
®
In den USA ist das Dräger X-plore
®
mit dem Dräger X-plore
8000 Gerät gemäß Teil 84, Titel 42 des Code of
Federal Regulations zugelassen. Es darf nur zusammen mit Komponenten
verwendet werden, die über eine NIOSH-Zulassung verfügen (siehe Approval
®
Label der Dräger X-plore
8000 Gebläseeinheit).
8000 Schweißerschutzvisier in Kombination
3.9
Symbolerklärung und typidentische
Kennzeichnung
3.9.1
Etikett
X-plore 8000
Welding visor, ADF
6
Part-No.: R59940
2
EN 12941
5
Date of manufacture: XX/2016
1
WEEE-Symbol (siehe „Entsor-
gung", Seite 10)
2
Zulassungskennzeichnung
3
Hersteller
3.9.2
ADF
Bedeutung der Zeichen in der Zulassungskennzeichnung
XA-1021
Modellname des ADF
4/5-9/9-13
Verdunklungsstufen (siehe „Technische Daten", Seite 10)
CSS
Herstellerkennzeichnung
1/1/1/1/379
1 = optische Klasse
1 = Streulichtklasse
1 = Homogenitätsklasse
Beschreibung
1
2
Dräger Safety AG & Co. KGaA
3
23560 Lübeck, Germany
4
4
Symbol "Gebrauchsanwei-
sungbeachten"
5
Baujahr (Beispiel)
6
Sachnummer