PLS
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3. Sicherheitsvorschriften und -hinweise
1. Für die Verwendung/Einbau der Berührungslos Wirkenden
Schutzeinrichtung sowie für die Inbetriebnahme und wiederkehrende
technische Überprüfungen gelten die nationalen/internationalen
Rechtsvorschriften, insbesondere
die Maschinenrichtlinie 98/37 EG,
die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655 EWG,
die Sicherheitsvorschriften sowie
die Unfallverhütungsvorschriften/Sicherheitsregeln.
Hersteller und Benutzer der Maschine, an der unsere Schutzeinrich-
tungen verwendet werden, sind dafür verantwortlich, alle geltenden
Sicherheitsvorschriften/-regeln mit der für sie zuständigen Behörde
in eigener Verantwortung abzustimmen und einzuhalten.
2. Darüber hinaus sind unsere Hinweise, insbesondere Prüfvor-
schriften (siehe Kapitel Prüfungen) dieser Technischen Beschrei-
bung bzw. Betriebsanleitung (wie z. B. zum Einsatz, Anbau, Installa-
tion oder Einbindung in die Maschinensteuerung) unbedingt zu be-
achten und einzuhalten.
3. Die Prüfungen sind von Sachkundigen bzw. von eigens hierzu
befugten und beauftragten Personen durchzuführen und in jeder-
zeit nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
4. Unsere Betriebsanleitung ist dem Arbeitnehmer (Bediener) der
Maschine, an der unsere Schutzeinrichtung verwendet wird, zur Ver-
fügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist durch Sachkundige
einzuweisen.
5. Dieser Broschüre ist als Anlage eine Checkliste zur Überprüfung
durch den Hersteller und Ausrüster beigefügt.
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