2.
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Angaben zu Restrisiken
Trotz Anwendung der Regeln für die „Gute Herstellungspraxis" und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
über Herstellung und Vertrieb dieses Produkts verbleiben aufgrund der Art des Produkts noch „Restrisiken",
welche nicht auszuschließen sind. Diese Restrisiken umfassen:
Restrisiko Stromschlag:
Ein solches Risiko besteht bei Eingriffen an unter Spannung stehenden elektrischen und/
oder elektronischen Einrichtungen.
Restrisiko Verbrennungen:
Ein solches Risiko besteht bei versehentlichem Kontakt mit Materialien unter hohen Tem-
peraturen.
Restrisiko Brandwunden durch austretendes Material:
Ein solches Risiko besteht bei versehentlichem Kontakt mit Behältern, die mit Flüssig-
keiten oder Feststoffen überfüllt sind, welche ihren Zustand unter Erwärmung verändern
(Übergang vom festen in den flüssigen Zustand), und somit bei falschem Handling Brand-
wunden verursachen können. Während dem Betrieb müssen die verwendeten Behälter
auf leicht einsehbaren Einschüben platziert werden.
Restrisiko Explosion:
Ein solches Risiko besteht in folgendem Fall:
•
Gasgeruch in der Umgebung;
• Verwendung des Geräts, wenn explosionsgefährliche Stoffe in der Luft vorhanden sind;
• Verarbeitung von Lebensmitteln in verschlossenen Gefäßen (wie z. B. Fässer oder
Kisten), die nicht für diesen Zweck geeignet sind.
• Verwendung mit brennbaren Flüssigkeiten (wie z.B. Alkohol).
Restrisiko Brand:
Ein solches Risiko besteht in folgendem Fall:
• Benutzung des Nudelkochers als Fritteuse.
Verfahren bei Gasgeruch in der Umgebung
Bei Gasgeruch in der Umgebung müssen dringend die folgend beschriebenen
Vorgehensweisen befolgt werden.
•
Unterbrechen Sie sofort die Gaszufuhr (Schließen Sie
den Absperrhahn, siehe A).
•
Lüften Sie sofort die Räumlichkeiten.
•
Betätigen Sie kein elektrisches Gerät in der Umgebung
(siehe B-C-D).
•
Betätigen Sie kein elektrisches Gerät, das Funken oder
Flammen erzeugen kann (siehe B-C-D).
•
Verwenden Sie ein Kommunikationsmittel, das außer-
halb der Umgebung bedient wird, in der der Gasge-
ruch auftritt, um die jeweilige Einrichtung zu alarmieren
(Stromversorgungsunternehmen und/oder Feuerwehr).
B
DIE VORLIEGENDE BETRIEBSANLEITUNG IST EIGENTUM DES HERSTELLERS UND JEDE VERVIELFÄLTIGUNG, AUCH WENN NUR TEILWEISE, IST UNTERSAGT
C
D
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6
A