Allgemeine; Nicht Funktionierender Motor; Lärmendes Untersetzungsgetriebe; Luftaustritt Aus Dem Ventil Im Handgriff - CAMPAGNOLA C2 Manual De Uso Y Mantenimiento

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6 - WARTUNG

6.2.1 Allgemeine

Vor jedem Wartungseingriff:
Schutzhandschuhe anziehen.
Die Sicherheitsvorrichtung (12) einschalten.
Den Druckluftschlauch entfernen.
Das Gerät in einem Schraubstock festhalten.

6.2.2 Nicht funktionierender Motor (5)

Einige Graphit- oder Dieseltropfen in den Handgriffanschluß (10) gießen und das Gerät einige Sekunden leer laufen lassen.
Wenn der Motor (5) nicht startet, das Gerät in eine autorisierte CAMPAGNOLA S.r.l.-Kundendienststelle bringen.
6.2.3 Lärmendes Untersetzungsgetriebe (6)
Die Schraube (15) entfernen und den Fettstand kontrollieren. Wenn es notwendig ist, Fett bis zum hinaufgewiesenen Niveau hinzufügen.
Sollte das Problem so nicht gelöst werden, das Gerät in eine autorisierte CAMPAGNOLA S.r.l.-Kundendienststelle bringen.
6.2.4 Luftaustritt aus dem Ventil (8) im Handgriff (7)
Den Dichtungszustand kontrollieren.
Das Ventil (8) demontieren und die Dichtungen ersetzten, auch wenn sie nur wenig beschädigt sind.
WICHTIG!
Alle in diesen Bedienungsanleitungen nicht beschriebenen Wartungseingriffe sollen bei einer autorisierten CAMPAGNOLA
S.r.l. Kundendienststelle durchgeführt werden.
7

- LAGERUNG

WICHTIG!
Alle oben beschriebenen Wartungseingriffe sorgfältig durchführen.

7.1 Ende der Arbeit

7.1.1 Reinigung des Messers (2)

Das Messer sorgfältig reinigen. Einige Öltropfen auf das Messer gießen und das Gerät einige Sekunden leer laufen lassen. Das
wird das Messer sauber halten.

7.1.2 Reinigung des pneumatischen Motors (5)

Einige Graphit- oder Dieseltropfen in den Handgriffanschluß (10) gießen und das Gerät einige Sekunden leer laufen lassen. Das
wird den Motor (5) sauber halten.
8
- ABRÜSTUNG UND ENTSORGUNG DER BESTANDTEILE
8.1 Allgemeine
Wenn das Gerät nicht mehr für den Betrieb eingesetzt werden soll, soll es abgerüstet werden.
Seine Bestandteile sind zweckmäßig zu trennen, um eine selektive Entsorgung des Materials unter Berücksichtigung der im
Nutzungsland geltenden, rechtlichen Vorschriften durchzuführen.
31 - 52

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