Unterlagen zu entnehmen. Bei Änderungen des Fahrzeuggewichtes
mu die höchstzulässige Anhängelast gegebenenfalls aus dem D-Wert
nachgerechnet werden.
Auskunft hierüber kann Ihr Fachhändler oder der TÜV geben.
* Elektrische Anlage gemä StVZO anbringen.