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Entsorgung
♦ Eine ausreichende Belüftung am Arbeitsplatz muss
sichergestellt werden.
♦ Kühlmittel entfernen. Wenn die nationalen Vorschriften
keine Rückgewinnung erfordern, kann das Kühlmittel
nach außen abgelassen werden. Es muss darauf geach-
tet werden, dass keine Gefahr von dem abgelassenen
Kühlmittel ausgeht. Im Zweifelsfall muss eine Person
den Ausfluss überwachen. Es muss besonders darauf
geachtet werden, das abgelassene Kühlmittel nicht
innerhalb des Gebäudes abzulassen.
♦ Den Kältemittelkreislauf evakuieren.
♦ Der Kältemittelkreislauf muss 5 Minuten lang mit Stick-
stoff gespült werden.
♦ Danach erneut evakuieren.
♦ Den Kompressor abtrennen und das Öl ablassen.
Transport, Kennzeichnung und Lagerung
von Geräten, mit brennbaren Kältemitteln
Transport von Geräten, die brennbare
Kältemittel enthalten
♦ Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise
zusätzliche Transportvorschriften für Geräte mit brenn-
baren Gasen bestehen. Die maximale Anzahl der Geräte
oder die Konfiguration der Geräte, die zusammen trans-
portiert werden dürfen, richtet sich nach den geltenden
Transportvorschriften.
Kennzeichnung von Geräten mit Zeichen
♦ Die Hinweisschilder für ähnliche Geräte, die am Arbeits-
bereich verwendet werden, müssen im Allgemeinen
nach den Mindestanforderungen für die Bereitstellung
von Kennzeichnungen für Sicherheit und Gesundheits-
schutz am Arbeitsplatz, nach den örtlichen Vorschriften
erfolgen.
♦ Alle erforderlichen Schilder müssen erhalten werden
und die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Mit-
arbeiter angemessen und ausreichend in Bezug auf die
Bedeutung der entsprechenden Sicherheitssignale und
Maßnahmen in Bezug auf diese Schilder geschult und
ausgebildet werden.
♦ Die Wirksamkeit der Schilder darf nicht durch zu viele,
zusammen angebrachte Schilder, verringert werden.
♦ Jedes verwendete Symbol sollte so einfach wie möglich
gehalten werden und nur wesentliche Details enthalten.
Übersetzung aus den ursprünglichen anweisungen
Entsorgung von Geräten, mit brennbaren
Kältemitteln
♦ Siehe nationale Vorschriften.
Lagerung von Geräten / Elektrogeräten
♦ Die Lagerung des Gerätes muss den Anweisungen des
Herstellers entsprechen.
♦ Lagerung von verpackten Geräten (nicht verkauft)
♦ Die Verpackung zur Lagerung muss über einen aus-
reichenden Schutz verfügen, so dass eine mechanische
Beschädigung des Geräts in der Verpackung nicht zu
einem Austritt der Kältemittelfüllung führt.
♦ Die maximale Anzahl der Geräte, die zusammen ge-
lagert werden dürfen, richtet sich nach den örtlichen
Vorschriften.
DEUTSCH
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