DEUTSCH
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Die Vorrichtung niemals am vorderen Schutzgehäuse anheben. Dieser falsche Vorgang
könnte das Gerät beschädigen.
Keine Geräte verwenden, die offensichtliche Transportschäden aufweisen.
Die Verpackung ist für die gesamte Garantiedauer aufzubewahren. Der Hersteller nimmt
keine Rückgaben ohne Originalverpackung an.
Nach Verpackungsabnahme ist der Gerätezustand zu prüfen.
4.1
Verpackungsverfahren
Die Maschine wird in einem Wellpappkarton verschlossen und mit Verpackungsmaterial
stabilisiert.
Besagter Pappkarton wird mit Packband gesichert und auf einer Palette umreift.
Auf der Verpackung der Maschine ist die Fabrikationsnummer angeführt.
4.2
Transport
Der Transport hat wie Nachstehend beschrieben zu erfolgen:
a) ohne Rucke und Stöße.
b) ohne ein Umkippen.
c) ohne das Produkt der Feuchtigkeit auszusetzen.
Die Herausnahme bzw. das Anheben der Maschine (28 kg) aus der Verpackung
erfolgt durch zwei Personen von Hand unter Einsatz geeigneter Gurte.
4.3
Lagerung
Die Maschine ist an einem trockenen Ort bei einer Temperatur zwischen -5°C und
+40°C aufzubewahren. Die Übereinaderlagerung mehrerer Maschinen ist
untersagt.
4.4
Ausstattung
Die Ausstattung beinhaltet neben der Vorrichtung:
BEDIENUNGSANLEITUNG: Diese ist aufmerksam durchzulesen und an einem Ort aufzubewahren,
der allen Personen zugänglich ist, die für den Betrieb der Vorrichtung zuständig sind. SIE IST
BESTANDTEIL DER VORRICHTUNG.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG : Ist aufzubewahren.
INSTALLATONS-/ABNAHMEPROTOKOLL UND GARANTIEBEDINGUNGEN: Ist bei der Installation
der Maschine unter Befolgung der im Formular angezeigten Anweisungen auszufüllen.
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VERPACKUNG