stimmungen. Informationen zur fachgerechten Entsorgung erhalten Sie
bei den kommunalen Entsorgungsdienstleistern oder dem Umweltamt.
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte und deren Umsetzung in nationales Recht müs-
sen verbrauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltge-
rechten Wiederverwertung zugeführt werden. Entladene Altbatterien und
Akkus müssen vom Verbraucher in Batteriesammelgefäßen entsorgt wer-
den. Informationen zur Entsorgung alter Geräte oder Batterien, die nach
dem 01.06.2006 produziert wurden, erfahren Sie beim kommunalen Ent-
sorgungsdienstleister oder Umweltamt.
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, son-
dern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetz-
lich verpflichtet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder in un-
serer Verkaufsstelle oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in
kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.
Batterien und Akkus sind mit einer durchgekreuzten Mülltonne sowie dem
chemischen Symbol des Schadstoffes bezeichnet.
Batterie enthält Cadmium
1
Batterie enthält Quecksilber
2
Batterie enthält Blei
3
Cd¹
Hg²
Pb³
DE
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