Teil 1
GASHERDE MIT BACKOFEN
Das in diesem Handbuch beschriebene Gerät wurde unter Beachtung
der Anforderungen der Normen UNI EN 203, UNI EN 437, EN 60335-1,
EN60335-2-36 und EN55014 gebaut.
Dieses Gerät ist ausschließlich für das Kochen und Garen von Speisen
vorgesehen. Jeder andere Gebrauch gilt als ungeeignet. Es ist für den
Es ist empfehlenswert, das Gerät unter einer Abzugshaube aufzustellen, um die während des Garens erzeugten Dämpfe abzuleiten. Es
ist besonders darauf zu achten, dass sich die Geräteoberflächen während des Betriebs stark erhitzen.
Der Anschluss, die Installation und die Wartung müssen von Fachpersonal gemäß den Vorschriften und Gesetzen des Landes sowie in
Übereinstimmung mit dieser Gebrauchsanweisung durchgeführt werden.
Die vorliegende Installations- und Wartungsanleitung gilt für Gasherde
der Kategorie II2H3B/P.
Das Typenschild "T" (Abb.8) aus selbsthaftendem Polyester befindet sich
hinter der Bedienblende (im Geräteinneren).
Es enthält folgende Daten; Beispiel:
Modell:
Seriennummer:
Kategorie:
Baujahr:
Nennwärmebelastung: [kW]
Bauart:
Prüfgrundlage:
Anschlussdruck:
Anschlusswert.:
Das Zusatzschild, ebenfalls aus selbstklebender Polyesterfolie, ist neben
dem Typenschild angebracht und es enthält alle Informationen über die
Einstellung des Gerätes.
Vor der Geräteinstallation unbedingt beim
Gasversorgungsunternehmen eine Installationsgenehmigung
einholen und die Daten der Geräteeinstellung (Typenschild)
mit der örtlichen Gasversorgung konfrontieren.
Die Geräteverpackung entfernen, die Schutzfolie abnehmen und
eventuelle Klebstoffrückstände mit einem geeigneten Lösungsmittel
entfernen. Das Verpackungsmaterial muss vorschriftsmäßig entsorgt
werden (nähere Details dazu im Kapitel „UMWELTSCHUTZ").
Bevor das Gerät angeschlossen wird, ist auf dem Geräteschild
festzustellen, ob das Gerät für die vorhandene Gasart eingerichtet und
zugelassen ist.
Falls die auf dem Geräteschild angegebene Gasart mit der vorhandenen
Gasart nicht übereinstimmt, verweisen wir auf Abschnitt "UMSTELLUNG
UND ANPASSUNG".
Der Anschluss an das Gaszuleitungsnetz muss mit Metallrohren mit
entsprechendem Durchmesser und unter Zwischenschaltung eines
anerkannten Absperrhahns durchgeführt werden.
Sollten Schlauchleitungen zur Anwendung kommen, müssen diese
gemäß müssen diese gemäß DIN 3383 Teil 1 oder DIN 3384 (für
Deutschland) und den gültigen Normen aus rostfreiem Stahl (für die
Schweiz und für Österreich) bestehen.
Während der Installation sind alle geltenden Vorschriften zu
berücksichtigen:
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Allgemeine Anmerkungen
PF70G7
xxx
II2H3B/P
xxx
19,5
A
UNI EN 203-1
G30-G31
50 mbar
G20
20 mbar
G30 [Kg/h]
1,54
3
G20 [m
/h]
2,06
Anschluss an die Gasleitung
Einsatz in Großküchen bestimmt und darf nur von qualifiziertem
Personal betrieben werden. Das Gerät nur unter Aufsicht betreiben!
Außerdem ist es empfehlenswert, einmal jährlich eine Kontrolle von
qualifiziertem Personal durchführen zu lassen. Im Schadensfall oder bei
mangelhaftem Betrieb das Gerät ausschalten.
Angaben zum Gerät
Modell:
PF70G7
PF105G7
PF70GG7
PF105GG7
PFP70GG7
PFP105GG7
PPF70GG7
PFX105GG7
PFX105G7
Der Anschluss für die Verbindung mit der Gasleitung " " (Abb.1)
entspricht den Vorschriften ISO 7/1 und ISO 228/1 (DK) mit ø ½" und
befindet sich an der Geräteunterseite.Die Gerätestruktur ist aus
Edelstahl, die Brenner aus Gusseisen und die des Backofens aus
Edelstahl gebaut. Alle Modelle sind mit höhenverstellbaren Stellfüßen
ausgestattet. Die Gas-Hauptleitung besteht aus verzinktem Stahl, die
Anschlussleitungen vom Hahn zum Brenner aus Kupfer.
Zwischen dem Gerät und der Gasversorgungsleitung einen
Absperrhahn einbauen. Zwischen dem Gerät und der
Stromversorgungsleitung einen Schutzschalter einbauen.
Sicherheitsnorm UNI-CIG 8723, Gesetz Nr. 46 vom 5. März 1990
und Rundschreiben Nr. 68.
Regionale bzw. lokale Bauvorschriften
Geltende Unfallverhütungsgesetze
Brandschutzvorschriften
Entsprechende IEC-Vorschriften
Für Deutschland
DVGW-Arbeitsblatt
Gasinstallation".
TRF „Technische Regeln für Flüssiggas".
Richtlinien und Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens
(EUV).
DVGW-Arbeitsblatt
Gasverbrauchseinrichtungen".
Einschlägige Rechtsverordnungen.
Für Schweiz
SVGW-Gasleitsätze G1 (2002)
EKAS-Richtlinie Nr. 1942: Flüssiggas, Teil 2 (EKAS:
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit)
Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
(VKF)
Richtlinien der SUVA.
DE / AT / CH - 1
Brennerzahl
Flammen [kW]
4
3.3 +[4.5] × 2+7.2
6
[3.3+4.5+7.2] × 2
4+1
3.3 +[4.5] × 2+7.2
6+1
[3.3+4.5+7.2] × 2
3+1
3.3+4.5+7.2
5+1
[3.3+4.5] × 2+7.2
1+1
9
6+1
[3.3+4.5+7.2] × 2
6
[3.3+4.5+7.2] × 2
G600
(TRGI)
„Technische
G634
„Installation
Installation
Backofen
4.7kW
4,7kW
7kW
7kW
7kW
7kW
7kW
7kW
6,3kW
Regeln
für
von
Großküchen-
5410.265.04