•
Die Ladebrückenplattform darf nur auf der LKW-
Ladefläche aufgesetzt werden, nicht auf einer
Fahrzeug-Hubladebühne.
•
Die zulässige Spurbreite des verwendeten
Flurförderfahrzeugs muss um 700 mm geringer
sein, als die Nennbreite der Ladebrücke (z. B.
Nennbreite 2000 mm → Flurförderfahrzeugbreite
maximal 1300 mm).
•
Bewegen Sie das zu be- oder entladende
Fahrzeug nur, wenn die Ladebrücke in
Ruhestellung ist.
•
Die Klapplippe muss 80 mm bis 130 mm weit und
auf der ganzen Breite auf dem LKW aufliegen.
5.2
Bedienung der Steuerung
Zur Bedienung lesen Sie die Montage- und Betriebs-
anleitung der Ladebrückensteuerung.
5.3
Betrieb der Ladebrücke
Quetschgefahr durch fahrende
WARNUNG
Ladebrücke!
Gliedmaßen von Personen können
durch die fahrende Ladebrücke ge-
quetscht werden.
•
Die Ladebrücke muss von dem Ort
der Bedienung aus einsehbar sein.
•
Während des Hebens und Senkens
der Ladebrücke dürfen sich keine
Personen
der Ladebrücke aufhalten.
Stolper- oder Absturzgefahr bei
VORSICHT
angehobener Ladebrückenplattform!
Bei angehobener Ladebrückenplattform
und Nichtgebrauch der Ladebrücke be-
steht Stolper- oder Absturzgefahr.
•
Bringen Sie die Ladebrücke nach
Gebrauch unverzüglich in Ruhestel-
lung.
5.3.1 LKW ansetzen
•
Stellen Sie sicher, dass sich zwischen der
Ladebrücke und dem rückwärts heranfahrenden
LKW keine Person und kein Hindernis befindet.
•
Setzen Sie den LKW mit geöffneter Tür und
abgesenkter Ladebordwand an.
•
Stellen Sie den LKW mittels Bremse und
Unterlegkeil bzw. Sicherheitsradkeil (optional)
fest.
14 - DE
im
Bewegungsbereich
Diese Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer aufzubewahren!
5.3.2 Ladebrücke auf die LKW-Ladefläche
aufsetzen
Absturzgefahr beim Verladen!
VORSICHT
Bei zu geringer Auflagefläche der
Klapplippe auf der LKW-Ladefläche
kann die Ladebrückenplattform abrut-
schen.
•
Die Klapplippe muss 80 mm bis
130 mm weit und auf der ganzen
Breite fest auf dem LKW aufliegen.
Stolper- oder Absturzgefahr beim
VORSICHT
Verladen!
Bei ausgeschalteter Steuerung, ausge-
löstem Not-Halt-Schalter oder aktivierter
Wiederanlaufsperre ist die Schwimm-
stellung der Ladebrücke nicht aktiv und
die Höhenbewegungen des LKWs wer-
den nicht ausgeglichen.
•
Ladebrücke darf bis zur Wiederin-
betriebnahme nicht befahren wer-
den.
•
Setzen Sie die Klapplippe der Ladebrücke auf
der LKW-Ladefläche ab.
Beachten Sie dazu auch die Montage- und
Betriebsanleitung der Ladebru ̈ ckensteuerung,
•
Jetzt kann die Ladebrücke befahren werden.
HINWEIS
Verformungen der Ladebrücke durch
zu starke Belastung
Die Hubzylinder sind mit mechanischen
Not-Stopp-Ventilen ausgestattet. Diese
verhindern ein gefährliches Absinken
der Ladebrückenplattform während der
Schwimmstellung, wenn sich auf ihr
noch eine Last von mindestens 25 %
der Nennlast befindet und der LKW vor-
zeitig wegfahren sollte. Die durch das
Ansprechen der mechanischen Not-
Stopp-Ventile hervorgerufenen starken
Belastungen können zu einer bleiben-
den Verformung der beanspruchten
Bauteile führen. Diese Verformungen
sind kein Reklamationsgrund.
•
Lassen Sie die Ladebrücke nach
Ansprechen der Not-Stopp-Ventile
durch einen Sachkundigen/eine be-
fähigte Person prüfen.
•
Verwenden Sie die Ladebrücke
nicht zum Heben und Senken von
Lasten.
•
Bringen Sie die Ladebrücke nach Gebrauch
unverzüglich in Ruhestellung.