Gerät umweltgerecht entsorgen (siehe Kapitel „Entsorgung)
2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Mikrowelle darf nur zum Erwärmen von dafür geeigneten
Lebensmitteln in geeigneten Behältnissen und Geschirr verwen-
det werden. Es darf nicht im Freien verwendet werden!
• Dieses Gerät ist dazu bestimmt, im Privathaushalt und ähnli-
chen Haushaltsanwendungen verwendet zu werden, wie bei-
spielsweise:
– in Küchen für Mitarbeiter in Läden, Büros und anderen ge-
werblichen Bereichen;
– in landwirtschaftlichen Anwesen;
– von Kunden in Hotels, Motels und anderen Wohneinrich-
tungen;
– in Frühstückspensionen.
• Das Gerät ist nicht für den gewerblichen und industriellen Ge-
brauch bestimmt.
Bitte beachten Sie, dass im Falle des nicht bestimmungsgemä-
ßen Gebrauchs die Haftung erlischt:
Bauen Sie das Gerät nicht ohne unsere Zustimmung um und
verwenden Sie keine nicht von uns genehmigten oder gelie-
ferten Zusatzgeräte.
Verwenden Sie nur von uns gelieferte oder genehmigte Er-
satz- und Zubehörteile.
Beachten Sie alle Informationen in dieser Bedienungsanlei-
tung, insbesondere die Sicherheitshinweise. Jede andere Be-
dienung gilt als nicht bestimmungsgemäß und kann zu Per-
sonen- oder Sachschäden führen.
Benutzen Sie das Gerät nicht in explosionsgefährdeten Berei-
chen. Hierzu zählen z. B. Tankanlagen, Kraftstofflagerbereiche
oder Bereiche, in denen Lösungsmittel verarbeitet werden.
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