Deutsch
1. Allgemeine Hinweise
Das Produkt darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen keine Veränderungen, An- oder Umbauten am Produkt vor-
genommen werden. Für Veränderungen ohne Genehmigung des Herstellers wird keine Haftung über-
nommen und die Gewährleistung erlischt.
Vor Inbetriebnahme ist die Betriebsanleitung, insbesondere die Sicherheits- und Warnhinweise, zu lesen
und zu beachten. Das Produkt darf nur von geeigneten, unterwiesenen Personen bedient werden.
Die nationalen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Somit die BGV D8 (Winden,
Hub- und Zuggeräte) und die BGV D27 (Flurförderfahrzeuge).
2. Sicherheitshinweise
Gefahrloses Arbeiten mit dem Gerät ist nur möglich, wenn Sie die Bedienungsanleitung vollständig lesen
und die darin enthaltenen Anweisungen strikt befolgen.
Allgemein:
Halten Sie die Anweisungen des Flurförderzeugs ein.
Stellen Sie sicher, nur geeignete, saubere und unbeschädigte Fässer zu transportieren.
Aufnehmen der Fassklammer / Einstellen des Klemmbereichs / Aufnehmen und Absetzen
des Fasses:
−
Achtung! Quetschgefahr von Dritten zwischen Gerät und Stapler, bzw. zwischen Ge-
rät und festen Hindernissen!
−
Stellen Sie sicher, daß es sich um ein geeignetes Fass handelt. Es sollte sauber und
unbeschädigt sein. Überprüfen Sie hierbei besonders den Fassrand.
Transport:
−
Niemals ohne gesicherte Kette fahren!
−
Passen Sie die Fahrgeschwindigkeit den Bodenverhältnissen an.
−
Max. Schrittgeschwindigkeit.
−
In Ex-Bereichen ist eine Fahrgeschwindigkeit von weniger als 1 m/s zur Vermeidung
von Funkenbildung einzuhalten.
−
Starkes Abbremsen, schnelles Drehen auf der Stelle oder Befahren von Bodenwellen
kann zum Verlust des Fasses führen.
Zusätzliche Hinweise für den Einsatz in einer EX-Zone
−
Entfernen Sie die Verpackung ausschließlich in einem Bereich, der nicht als Ex-Zone definiert ist.
−
Beim Handling, der Lagerung und dem Umfüllen von Stoffen, die eine explosionsfähige Atmo-
sphäre bilden können, müssen die Anforderungen der ATEX-Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG
in Verbindung mit der11. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (GSGV) und der Betriebssi-
cherheitsverordnung (BetrSichV) beachtet werden. Je nach Ex-Zone sind geeignete Maßnahmen
zu treffen.
Die Verhinderung der Bildung der explosionsfähigen Atmosphäre durch Konzentrations-
beeinflussung (z.B. ausreichende Lüftung), Betriebsbedingungen und konstruktive Gestaltung
(z.B. geeignete und zugelassene Behälter, geeigneter Lagerraum) muss im Vordergrund stehen.
−
Die Vermeidung von Zündquellen durch elektrostatische Aufladungen durch einen elektrischen
Potentialausgleich, Vermeidung mechanisch erzeugter Funken durch Verwendung von z.B. ge-
eignetem Werkzeug, geeigneten Transport- und Beladehilfsmitteln und Vermeidung thermischer
Zündquellen durch geeignete Verfahren, Verhinderung von Reibung, Blitz, offenes Feuer, offenes
Licht sowie Rauchen müssen beachtet werden. Organisatorische Maßnahmen, wie Kennzeich-
nung der Bereiche, Anbringung von Warnzeichen, Zutrittsverbot für Unbefugte sind erforderlich.
244323_BA_INT_003_Fassklammer_SK Stapleranbaugerät
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Ausgabe 09/2016