Belüftung und
Entlüftung
Abluftführung
Zuluftführung und Abluftführung
Die zum Trocknen benötigte Luft wird dem Aufstellungsraum ent-
nommen.
Sorgen Sie für eine ausreichende Raumbelüftung, z. B. durch un-
verschließbare Belüftungsöffnungen in der Außenwand.
- Alle Belüftungsöffnungen und Entlüftungsöffnungen müssen unver-
schließbar sein.
- Die Raumbelüftung ist nur dann einwandfrei, wenn kein Unterdruck
auftritt. Vermeiden Sie Unterdruck z. B. durch Belüftungsöffnungen
in der Außenwand.
- Für jeden Trockner muss ein Querschnitt von 237 cm
tungsöffnung vorgesehen werden.
Der Trockner saugt die Luft an seiner Rückseite an. Deshalb muss
ein ausreichend großer Wandabstand gewährleistet sein.
Anderenfalls ist keine ausreichende Luftzufuhr gewährleistet und
die Funktionsfähigkeit des Trockners kann eingeschränkt werden.
Beachten Sie die notwendigen Wandabstände.
Der Luftspalt zwischen Trocknerunterseite und Fußboden darf nie-
mals verkleinert werden (z. B. durch Sockelleisten, Hochflor-Tep-
pichboden).
Der Trockner darf nur betrieben werden, wenn die beim Trocknen
entstehende feuchte Abluft durch eine installierte Abluftleitung nach
außen geführt wird.
Ausnahmen bei der Auslegung der Abluftführung müssen nach den
Bauordnungen der Länder ausgeführt werden. Fragen Sie den Be-
zirksschornsteinfeger.
- Für die Dauer der Installation der Abluftleitung sollte der Trockner
vom Netz getrennt sein.
- Stellen Sie sicher, dass die Steckstellen vollständig abgedichtet
sind.
- Verwenden Sie nur wärmebeständige Materialien mit einer Tempe-
raturbeständigkeit von min. 80 °C.
- In der Abluftführung entsteht Kondensat. Setzen Sie daher an der
tiefsten Stelle der Abluftführung eine Kondensatabführung ein.
Die Mündung der Abluftleitung (z. B. ein Mauerrohr) ist so anzuord-
nen, dass die feuchte Abluft
- nicht zurück in den Aufstellraum gelangt.
- keine baulichen Schäden oder unzumutbare Belästigungen verur-
sacht.
de - Installationshinweise
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pro Belüf-
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