Entsorgung
Werfen Sie das Gerät keines-
falls in den normalen Haus-
müll. Dieses Produkt unterliegt
der europäischen Richtlinie
2012/19/EU.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale
Entsorgungseinrichtung. Beachten Sie die aktuell
geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich im Zweifels-
fall mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in Verbindung.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gege-
benenfalls gesondert. Die Verpack-
ungsmaterialien sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b)
mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und
Pappe, 80–98: Verbundstoff
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen ent-
sorgen können.
SHM 300 C1
Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum. Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Kassenbon gut auf. Dieser wird
als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert, ersetzt, oder der
Kaufpreis erstattet. Diese Garantieleistung setzt vo-
raus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte
Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt
und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der
Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewis-
senhaft geprüft.
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