6. ANHANG (Fortsetzung)
6.5 Garantie
Für sämtliche HAYWARD-Produkte bestehen innerhalb von zwei Jahren ab Kauf des
Produkts Garantien hinsichtlich sämtlicher Fertigungsfehler oder Materialmängel.
Bei jedem Antrag auf Garantie muss der Nachweis des Kaufs, einschließlich des
Belegs zum Kaufdatum, erbracht werden. Wir bitten Sie also um Aufbewahrung Ihrer
Rechnung.
Die HAYWARD-Garantie, die grundsätzlich ganz im Ermessen von HAYWARD liegt,
beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz, hinsichtlich fehlerhafter Produkte,
sofern sie sachgemäß benutzt wurden, nämlich in Übereinstimmung mit den im
Benutzerleitfaden befindlichen Vorschriften; das Produkt darf keinesfalls verändert
worden sein und darf ausschließlich mit den Bauteilen und Einzelteilen von HAYWARD
benutzt werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Beschädigungen aufgrund von
Frost und Einwirkungen chemischer Substanzen.
Ausgeschlossen von der Garantie sind sämtliche sonstigen Kosten (Transport,
Arbeitstätigkeit...).
HAYWARD kann nicht haftbar gemacht werden für direkte oder indirekte Schäden, die
sich aufgrund falscher Montage, fehlerhaften Anschlusses oder der falschen Funktion
des Produkts ergeben.
Falls Sie einen Garantieantrag stellen, eine Reparatur beantragen oder ein Produkt
austauschen möchten, so wenden Sie sich bitte an Ihren Händler. Ausgeschlossen
ist eine Material-Rücksendung an unser Werk ist ohne unsere vorherige schriftliche
Zustimmung.
Die Verschließteile unterliegen nicht der Garantie.
6.6 Entsorgung des ausgedienten Geräts
Die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten durch eine
durchgestrichene Mülltonne weist darauf hin, dass diese Geräte nicht in
normalem Hausmüll, Sperrmüll oder auf Mülldeponien entsorgt werden
dürfen.
Hat das Gerät sein Lebensende erreicht, so ist es in Hinblick auf Recycling
oder Verwertung einer getrennten Abfallsammlung zuzuführen. In den Ländern der
Europäischen Union und in Norwegen ist ein spezielles Abfallsammelsystem für Geräte
dieser Art eingerichtet.
Zum Einsammeln, Zerlegen und Recycling dieses Geräts treten Sie bitte mit der Firma,
die es installiert hat, oder der örtlichen Vertretung in Verbindung.
Die Aufbereitung des Kältemittels, des Öls und anderer Teile muss von einer
hierzu nach geltenden lokalen und nationalen Vorschriften zugelassenen Fachkraft
vorgenommen werden.Enthält das Gerät Batterien, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind, so können diese schädliche oder verschmutzende Stoffe
enthalten. Die Batterien sind in diesem Fall bei einer Sammelstelle für verbrauchte
Batterien abzugeben.
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GARANTIEVORAUSSETZUNGEN