Gesundheit und die Umwelt schädigen.
Die getrennte Sammlung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten, Batterien/ Akkus und
Verpackungen dient dazu, die Wiederver-
wendung und das Recycling zu fördern und
negative Auswirkungen auf Ihre Gesundheit
und die Umwelt zu verhindern, z.B. durch
potenziell gefährliche Stoffe, die in diesen
Produkten enthalten sind. Führen Sie Elek-
tro- und Elektronikgeräte und Batterien/
Akkus am Ende ihrer Lebensdauer dem Re-
cycling zu, um enthaltene Wertstoffe nutzbar
zu machen und eine Vermüllung der Umwelt
zu vermeiden.
Wenn Batterien/ Akkus zerstörungsfrei ent-
nommen werden können, haben Sie die
Pflicht, diese getrennt der Entsorgung zu-
zuführen (zur sicheren Entnahme von Bat-
terien/ Akkus siehe Bedienungsanleitung
des Produkts). Gehen Sie insbesondere mit
lithiumhaltigen Batterien/ Akkus vorsichtig
um, da diese besondere Risiken beinhalten
wie Brand- und/ oder Verschluckungsgefahr
bei Knopfzellen. Reduzieren Sie die Entste-
hung von Abfällen aus Batterien soweit wie
möglich, indem Sie Batterien mit längerer
Lebensdauer oder wiederaufladbare Akkus
einsetzen.
Weitere Informationen über das Recycling
dieser Produkte erhalten Sie bei Ihrer Ge-
meindeverwaltung, bei den kommunalen
Sammelstellen oder bei Ihrem Petromax-
Partner. Elektro- oder Elektronikgeräte
können Sie auch bei rücknahmepflichti-
gen Vertreibern zurückgeben. Damit leisten
Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der
Umwelt und der öffentlichen Gesundheit.
Die Verpackung besteht aus umweltfreund-
lichen Materialien, die Sie über die örtli-
che Recyclingstelle und ggf. auch über den
Hausmüll entsorgen können.
Beachten Sie die aktuell geltenden Entsor-
gungsvorschriften, wenn Sie Ihr Produkt
entsorgen möchten. Beachten Sie die aktu-
ell geltenden Entsorgungsvorschriften zur
Rückgabe von Altgeräten in Ihrem Land. Set-
zen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer örtli-
chen Entsorgungseinrichtung in Verbindung.
MÖGLICHKEITEN DER RÜCKGABE VON ALTGE-
RÄTEN IN DEUTSCHLAND
Besitzer von Altgeräten können diese auf-
grund der Pflicht zur unentgeltlichen Rück-
nahme bei Vertreibern abgeben. Dies sind
im Einzelnen:
• Größere Elektrofachmärkte (also Elektro-
Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche
für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 m²).
• Lebensmittelläden mit einer Gesamt-
verkaufsfläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen.
• Diese Händler müssen beim Verkauf ei-
nes neuen Elektrogeräts ein Altgerät der
gleichen Art kostenfrei zurücknehmen (1:1
Rücknahme); dies gilt auch für Lieferun-
gen nach Hause.
• Diese Händler müssen bis zu drei klei-
ne Altgeräte (keine äußere Abmessung
größer als 25 cm) kostenfrei im Verkaufs-
geschäft oder in unmittelbarer Nähe zu-
rücknehmen, ohne dass dies an einen
Neukauf geknüpft werden darf (0:1-Rück-
nahme).
• Rücknahmepflichten gelten auch für
den Versandhandel, wobei die Pflicht
zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt
nur für Großgeräte (eine Kantenlänge
>50 cm) gilt; für die 1:1-Rücknahme von
DE
EN
FR
DA
FI
EL
IT
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