• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht in
den Hausmüll, sondern sind einer getrenn-
ten Erfassung bzw. Entsorgung zuzufüh-
ren!
• Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus
aus dem Elektrogerät und für Informationen über
deren Typ bzw. chemisches System beachten Sie
die weiteren Angaben innerhalb der Bedienungs-
bzw. Montageanleitung.
• Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Akkus sind
nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet. Die Rückgabe beschränkt sich auf die Ab-
gabe von haushaltsüblichen Mengen.
• Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesundheit
Schaden zufügen können. Eine Verwertung der Alt-
batterien und Nutzung der darin enthaltenen Res-
sourcen trägt zum Schutz dieser beiden wichtigen
Güter bei.
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb des Mülltonnensymbols, so steht dies für
Folgendes:
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Queck-
silber
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
• Akkus und Batterien können bei folgenden Stellen
unentgeltlich abgeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
- Rücknahmestellen des gemeinsamen Rücknah-
mesystems für Geräte-Altbatterien
- Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht Mit-
glied des gemeinsamen Rücknahmesystems)
• Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und Bat-
terien, die in den Ländern der Europäischen Union
verkauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2006/66/EG unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Akkus und
Batterien gelten.
www.scheppach.com
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