Pyro Light Optima
| Leichtgewichtrollstuhl
Pyro Light Optima XL
2.6. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und zum
Transport von erwachsenen und gehbehinderten Menschen mit den
angegebenen Indikationen (s. Kap. 2.7) konzipiert.
Das maximale Nutzergewicht:
- Pyro Light Optima 125kg
- Pyro Light Optima XL 170 kg, darf nicht überschritten werden.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn das
Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehenen
Zwecken eingesetzt wird.
2.7. Indikationen
Die Versorgung mit einem Rollstuhl ist geeignet für erwachsene Personen
mit Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägter Gehbehinderung, z.B. durch:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformität
•
Gelenkkontrakturen (nicht an beiden Armen)
•
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
sonstige Erkrankungen
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| Sondergröße
Leichtgewichtrollstuhl |
Sondergröße |
2.8. Kontraindikationen
Die Versorgung mit Rollstühlen ist ungeeignet für erwachsene Personen
mit:
•
Sitzunfähigkeit
•
Gelenkschäden /Gelenkkontrakturen an beiden Armen
•
Wahrnehmungsstörungen
•
starken Gleichgewichtsstörungen
•
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
•
verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
•
starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
2.9. Konformitätserklärung
Wir als Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung,
dass der Rollstuhl Pyro Light Optima allen Anforderungen der MDR
2017/745 entspricht, die anwendbar sind.
Bischoff & Bischoff GmbH |2023-11-15 - Revision: 4
Pyro Light Optima
Pyro Light Optima XL
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