D
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Sammel-, Transport- und Entnahmebehälter ist
auch zum Aufstellen im Freien geeignet (Umge-
bungsbedingungen Kapitel 2.1 beachten!).
Eine bestimmungsgemäße Verwendung betrifft
z.B. (vorzugsweise) folgende Flüssigkeiten:
•
Dieselkraftstoff/Heizöl
•
Biodiesel
•
AdBlue (nur bei Ausführung COMBI 440/50)
1.2.1
DT-Mobil Easy und PRO PE nach
ADR1.1.3.1c)
Gemäß ADR 1.1.3.1 c) (in Deutschland sog.
„Handwerkerregelung") dürfen auch mit Behältern
ohne ADR-Zulassung Gefahrguttransporte durch-
geführt werden.
Für Behälter ohne ADR-Zulassung gilt:
•
Transport nur für direkten Verbrauch mit Eigen-
betankung (d.h., Anfahren nur einer Betan-
kungsstelle und Durchführung der Betankung
nicht durch Dritte),
•
keine Bezettelung (Aufkleber) erforderlich,
•
keine Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät,
•
kein Begleitpapier erforderlich,
•
zulässiger Behälterinhalt: max. 450l, es gilt
ebenfalls die sog. „1000-Punkte-Regel" gemäß
Tabelle 1.1.3.6 ADR, d.h. Gesamtmenge pro
Fahrzeug < 1000 Punkte (bei Dieselkraftstoff ist
1 l = 1 Punkt),
•
keine Wiederholungsprüfung erforderlich;
•
keine Lebensdauerbeschränkung.
1.2.2
Zusammenfassung
Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungs-
gemäß!
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet,
Umbauten an der Tankanlage vorzunehmen (außer
der Anbau von Zubehör, das speziell durch den
Hersteller bereitgestellt wird) – siehe Kapitel 6. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehört das
Beachten aller Hinweise in dieser Betriebsanlei-
tung.
6
1.3
Sachwidrige Verwendung
i
Wichtig!
Eine sachwidrige Verwendung ist auch
das Nichtbeachten der Hinweise dieser
Betriebsanleitung.
D e s w e i t e r e n :
•
Nichtbeachtung der Regelungen der ADR und
jeweils gültiger nationaler Bestimmungen.
•
Lagerung und Transport von anderen als den
unter bestimmungsgemäßer Verwendung
genannten Flüssigkeiten, z. B.: Benzin, Bioe-
thanol, Chemikalien, Öle (Schmier-, Hydraulik-,
Pflanzenöl).