GEWÄHRLEISTUNGS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
Für unsere Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsansprüche.
Innerhalb dieser Zeit werden Mängel, welche auf Material- oder Herstellungsfehlern
beruhen, behoben. Davon ausgeschlossen sind Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen,
Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung
sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen, sowie Schäden, welche
durch Verschleiß oder infolge normaler Abnutzung entstanden sind. Ebenso weisen wir
darauf hin, dass die Gewährleistung bei Fremdeingriff erlischt. Hierbei wird der Verkäufer im
Fall eines Schadens keine Haftung übernehmen.
Sollten Sie einen Mangel feststellen, geben Sie bitte das vollständige Gerät an ihren Händler
bzw. ihre Verkaufsstelle. Gewährleistungsansprüche gelten nur in Verbindung mit dem
zugehörigen Kaufbeleg bzw. der Kopie einer eventuellen Reparaturrechnung, die bei
Inanspruchnahme der Serviceleistung unbedingt mit vorzulegen sind/ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, das gesäuberte Gerät mit einer kurzen, gut lesbaren
Fehlerbeschreibung zusammen mit dem Kaufbeleg in einer frankierten Sendung an unseren
Kundendienst in unserer Firma in Bad Blankenburg zu senden.
Nach Ablauf der gesetzlichen gewährleistungsfrist
Reparaturen können durch entsprechendes Fachpersonal oder einen kostenpflichtigen
Reparaturdienst durchgeführt werden.
Wenden Sie sich für Ersatzteillieferungen an unseren Kundendienst.
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