Wichtige Hinweise zur Sicherheit und zum
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Umweltschutz
Dieses
Elektro-
bzw.
einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z.B. bei
einer kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei einem
Vertreiber (siehe unten zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle
Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das
gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist
zudem selbst dafür verantwortlich, personenbezogene
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Geräte
trägt dazu bei, mögliche negative Folgen für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit zu vermeiden.
1.7 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche
Materialien,
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
1.8 Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro-
und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich
an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines
neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Manuelle Espressomaschine mit integriertem Milchaufschäumer / Bedienungsanleitung
24 / DE
Elektronikgerät
ist
mit
insbesondere
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme
darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das
neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und
Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die
den oben genannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger
(z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm²
enthalten und Geräte beschränkt, bei denen mindestens
eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm
beträgt. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte
muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein
neues Gerät zu erwerben.
1.9 Einhaltung von RoHS-
Vorgaben:
Das von Ihnen erworbene Produkt erfüllt die
Vorgaben der EU-RoHS Direktive (2011/65/EU).
Es enthält keine in der Direktive angegebenen
gefährlichen und unzulässigen Materialien.