behor und mit der Kaufquittung zu ubergeben. Der
Garantieanspruch verfallt, wenn das Gerat von nicht
autorisierten Dritten repariert oder abgeandert
wird. Gleichermar.en verfallt der Garantieanspruch,
wenn der Anwender nicht in der Lage ist, die voll-
standige und gut lesbare Original-Kaufquittung
vorzulegen, oder wenn er nicht in der Lage ist, die
am Maschinenrahmen angebrachte Maschinen-
kennnummer anzugeben. Eine Ersetzung des Ge-
rates und eine Verlangerung der ursprunglichen
Garantiezeit beim Auftreten von Mangeln ist aus-
geschlossen. Die Reparatur erfolgt in einem unse-
rer autorisierten Technischen Kundendienstcenter
oder in unserem Firmensitz, die Transportkosten
hat der Kunde zu tragen, der auch die Haftung fur
den Transport ubernimmt. Die Garantie sieht nicht
die Reinigung der funktionierenden Maschinentei-
le, lnstandhaltungseingriffe, die Reparatur sowie
die Ersetzung von Verschleir.teilen vor. Der Herstel-
ler haftet nicht fur eventuelle Personen- und/oder
Sachschaden, die auf eine nicht den im Handbuch
enthaltenen Anleitungen entsprechende lnstallati-
on oder auf eine falsche Anwendung des Gerates
zuruckzufuhren sind.
10.1 ENTSORGUNG DER MASCHINE
Wenn Sie die Maschine entsorgen möchten, ist zu
empfehlen die Batterien auszubauen und sie auf
geeignete Weise zu entsorgen, gemäß der gültigen,
europäischen Vorschrift 2013/56/EU Oder geben
Sie die Batterien in den Sondermüll. Die Entsorgung
der Maschine erfolgt gemäß den lokal gültigen Ge-
setzgebungen:
- Die Maschine wird vom Netz genommen, die Flüs-
sigkeiten entsorgt und gereinigt;
- Die Maschine wird danach in Einzelteile zerlegt
und die gleichen Materialien werden gesammelt
(Plastik, Metalle, Gummi und Verpackung). Falls
einzelne Komponenten verschiedene Materia-
lien beinhalten, wenden Sie sich bitte an die zu-
ständigen Behörden. Jede Materialgruppe wird
an den geeigneten Stellen entsorgt. Es wird auch
empfohlen, die Gefahrengüter außerhalb der
Reichweite von Kindern aufzubewahren.
10.2 ENTSORGUNG
Das Gesetz (gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/
EU
über Elektro- und Elektronikaltgeräte
und der nationalen Gesetzgebungen der EU-
Mitgliedsstaaten, die diese Richtlinie umgesetzt ha-
ben) verbietet dem Besitzer eines elektrischen oder
elektronischen Gerätes , dieses Produkt oderdessen
elektrisches/elektronisches Zubehör als gemeinen
Hausmüll zu entsorgen und macht ihm zur Auflage,
das Gerät bei einer entsprechenden Sammelstel-
len zu entsorgen. Das Produkt kann auch direkt
bei dem Händler, bei dem man ein neues, dem zu
entsorgenden gleichwertiges Produkt erwirbt, ent-
sorgt werden. Lässt man das Produkt einfach in der
Umwelt zurück, können dadurch schwere Schäden
an der Umwelt selbst und der menschlichen Ge-
sundheit verursacht werden. Das abgebildete Sym-
bol stellt eine Tonne für Siedlungsabfälle dar; es ist
ausdrücklich untersagt, den Apparat in diesen Be-
hältern zu entsorgen. Die Nichtbeachtung der An-
weisungen der Richtlinie 2012/19/EU und der aus-
führenden Verordnungen der einzelnen EU-Staaten
kann verwaltungsrechtlich bestraft werden.
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