14 international
wenden.
•
Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Ma-
schine an eine Absauganlage angeschlossen werden.
Zum Absaugen von Holzspänen eine Absaugsauganlage
einsetzen. Die Strömungsgeschwindigkeit am Absaug-
stutzen muß 20 m/s betragen.
•
Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Ab-
saugen ein Absauger der den gewerblichen Vorschriften
entspricht, eingesetzt werden.
•
Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Arbeits-
maschine nicht abschalten oder entfernen.
•
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand so-
wie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbe-
wußt unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen!
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträch-
tigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
•
Die Sicherheits , Arbeits und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den Technischen Daten angege-
benen Abmessungen müssen eingehalten werden.
•
Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen, allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln müssen beachtet werden.
•
Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderun-
gen an der Maschine schließen eine Haftung des Her-
stellers für daraus resultierende Schäden aus.
•
Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Origi-
nalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
•
Achtung: Der Gebrauch von anderen Werkzeugen oder
Zubehör als in der Bedienungsanweisung vorgegeben
kann eine Verletzungsgefahr für Sie bedeuten.
•
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt allein
der Benutzer.
m Restrisiken
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den an-
erkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch
können beim Arbeiten einzelne Restrisiken auftreten.
•
Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das lau-
fende Werkzeug bei unsachgemäßer Führung des Werk-
stückes.
•
Verletzungen durch das wegschleudernde Werkstück bei
unsachgemäßer Halterung oder Führung, wie Arbeiten
ohne Anschlag.
•
Gefährdung der Gesundheit durch Holzstäube oder
Holzspäne. Unbedingt persönliche Schutzausrüstungen
wie Augenschutz tragen. Absauganlage einsetzen!
•
Verletzungen durch defekte Hobelmesser. Die Hobel-
messer regelmäßig auf Unversehrtheit überprüfen.
•
Verletzungsgefahr für Finger und Hände beim Hobel-
messerwechsel. Geeignete Arbeitshandschuhe tragen.
•
Verletzungsgefahr beim Einschalten der Maschine
durch das anlaufende Hobelmesser.
•
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ord-
nungsgemäßer Elektro-Anschlußleitungen.
•
Gefährdung der Gesundheit durch das laufende Werk-
zeug bei langem Kopfhaar und loser Kleidung. Persönli-
che Schutzausrüstung wie Haarnetz und eng anliegende
Arbeitskleidung tragen.
•
Desweiteren können trotz aller getroffenen Vorkehrun-
gen nicht offensichtliche Restrisiken bestehen.
•
Restrisiken können minimiert werden wenn die „Si-
cherheitshinweise„ und die „Bestimmungsgemäße Ver-