9. ENTSORGUNG
(gemäß RL2012/19/EU / S.I. 2013 No. 3113)
tenden lokalen Umweltschutzvorschriften
entsorgt werden.
WICHTIG!
v Entsorgen Sie das Produkt über oder
durch Ihre örtliche Recycling-Sammel-
stelle.
Informationen zur Rücknahme
von Elektro-Altgeräten für private
Haushalte:
(gilt nur für Deutschland)
Wie im Folgenden näher beschrieben,
sind bestimmte Vertreiber zur unentgelt-
lichen Rück nahme von Altgeräten ver-
pflichtet. Vertreiber mit einer Verkaufs-
fläche für Elektro- und Elektronik geräte
von mindestens 400 m² sowie Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer Gesamt-
verkaufs fläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elek tronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen,
sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro-
oder Elek tronikgerätes an einen End-
nutzer ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentli-
chen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; Ort
der Abgabe ist auch der private Haus-
halt, sofern dort durch Auslieferung
die Abgabe erfolgt: in diesem Fall ist
die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer unentgeltlich; und
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Das Produkt darf nicht über den
normalen Haushaltsmüll entsorgt
werden. Es muss gemäß den gel-
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgerä-
te, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, im Einzelhan-
delsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen; die Rücknahme darf nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektro-
nikgerätes geknüpft werden und ist
auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des
Kaufvertrages für das neue Elektro- oder
Elektronikgerät den Endnutzer über die
Möglichkeit zur unentgeltlichen Rück-
gabe bzw. Abholung des Altgerätes zu
informieren und den Endnutzer nach
seiner Absicht zu befragen, ob bei der
Auslieferung des neuen Geräts ein Altge-
rät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwen-
dung von Fernkommunikations mitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronik geräte mindes-
tens 400 m² betragen oder die gesam-
ten Lager- und Versandflächen mindes-
tens 800 m² betragen wobei die unent-
geltliche Abholung auf Elektro- und
Elektronikgeräte der Kategorien
– 1 (Wärmeüberträger),
– 2 (Bildschirmgeräte) und
– 4 (Großgeräte mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 cm)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro-
und Elek tronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rück gabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch
für Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, die
der Endnutzer zurück geben will, ohne
ein neues Gerät zu kaufen.
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