7.2
Öle und Schmiermittel
Für die Entsorgung von Altölen sind ausschließlich Fachbetriebe zugelassen!
Altöle und verunreinigte Öle müssen in dichten, ölbeständigen Behältern (Metallgebinden) auf-
bewahrt und entsorgt werden!
Defekte, nicht reparable Elektrogeräte und -maschinen müssen geöffnet und restlos von Öl ge-
reinigt werden!
Ölwannen müssen restlos – auch von Ölspuren – gereinigt werden! Öle (auch Kleinstmengen)
dürfen keinesfalls in das Erdreich gelangen!
7.3
Abfälle aus Instandhaltungsarbeiten
Für die Entsorgung von Abfällen aus Instandhaltungsarbeiten sind die von der jeweiligen Behör-
de auf Landes- und Bundesebene erlassenen Vorschriften einzuhalten! Zu erfragen sind diese
bei der ortsansässigen Umweltbehörde!
Im Zweifelsfall sind aus Instandhaltungsarbeiten anfallende Abfälle wie Reinigungs- und Spül-
mittel, Putzlappen etc. als Sonderabfälle durch kommunale Sammelstellen zu entsorgen!
Verwertbare Abfälle müssen nach Stoffgruppen getrennt und einer geeigneten Wieder-
verwertung zugeführt werden!
DEUTSCH
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