Die Batterien Einlegen - Velleman CS300 Manual Del Usuario

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  • ESPAÑOL, página 27
5. Drehen Sie zum Verschließen die Kontermutter des Stiels gegen den Uhrzeigersinn.
6. Wickeln Sie das Kabel der Suchspule locker um den Stiel. Stecken Sie den Stecker am Ende des Kabels in
die Buchse auf der Rückseite der Bedienungskonsole.
ACHTUNG: Der Stecker passt nur auf eine Weise in die Buchse. Forcieren Sie ihn nicht, so könnten Sie ihn
beschädigen.
7. Lösen Sie die Befestigung der Suchspule, passen Sie die Neigung der Suchspule an und ziehen Sie die
Befestigung wieder an.
7.2

Die Batterien einlegen

1. Achten Sie darauf, dass das Gerät ausgeschaltet ist.
2. Entfernen Sie den Deckel des Batteriefachs auf der Rückseite der Bedienungskonsole (von der Mitte
wegschieben).
3. Legen Sie eine 9V-Batterie in das Batteriefach ein.
4. Schließen Sie das Batteriefach wieder.
Durchbohren Sie nie die Batterien und werfen Sie diese nicht ins Feuer
(Explosionsgefahr).
Versuchen Sie niemals nicht wiederaufladbare Batterien aufzuladen.
Respektieren Sie die örtlichen Umweltvorschriften beim Entsorgen der Batterien.
Halten Sie die Batterien von Kindern fern.
Entfernen Sie die Batterien aus dem Batteriefach wenn Sie das Gerät längere Zeit nicht
verwenden.
8.
Anwendung
8.1
Verhaltenskodex
Zerstören Sie keine archäologischen Stätten und beschädigen Sie keine historischen Monumente. Treten Sie
dem örtlichen archäologischen Verein bei wenn Sie an Geschichte interessiert sind.
Lassen Sie keinen Schrott zurück. Verwenden Sie eine Kelle oder ein Messer, um einen schönen Kreis oder
ein Dreieck auszuschneiden. Entfernen Sie die Fundsachen und schütten Sie etwaige Gruben wieder zu.
Helfen Sie, Ihr Land sauber zu halten. Werfen Sie keine Flaschendeckel, Silberpapier und Dosen weg. Tu
Ihren Mitmenschen einen Gefallen und werfen Sie diesen Abfall in den ersten Mülleimer, den Sie sehen.
Nehmen Sie rostiges Eisen oder anderen Schrott vorsichtig auf und lassen Sie diese von einer spezialisierten
Firma zwecks Recycling entsorgen.
Betreten Sie kein verbotenes Gelände ohne Zustimmung des Eigentümers.
Benachrichtigen Sie das lokale Museum oder Ihre örtliche Behörde von jedem historischen Fund und bitten
Sie einen Sachverständigen um Hilfe wenn Sie zufällig eine Stätte von archäologischer Wichtigkeit finden.
Seien Sie äußerst vorsichtig wenn Sie nicht explodierte Bomben oder Minen finden. Berühren Sie den
Gegenstand nicht! Zeigen Sie den Fundort genau an und melden Sie der lokalen Polizei möglichst schnell
den Fund.
Lassen Sie keine Zäune offen stehen wenn Sie durch die Felder gehen. Beschädigen Sie keine Gewächse und
erschrecken Sie die Tiere nicht absichtlich.
Versuchen Sie ein gutes Verhältnis zu den anderen Benutzern, denen Sie begegnen, aufzubauen. Erfahrene
Schatzsucher können Ihnen viel beibringen.
Respektieren Sie die örtlichen Umweltvorschriften. Wenden Sie sich für mehr Informationen an Ihre örtliche
Behörde.
Machen Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen ganz allgemein vertraut. In der
Bundesrepublik ist das Fundrecht zunächst einmal in den §§ 965 ff. BGB geregelt. Dort finden Sie
vor allem Bestimmungen über die Anzeige und die Ablieferung von Funden, den Finderlohn und
den Eigentumserwerb an dem Fundgegenstand, wenn sich der bisherige Eigentümer nicht mehr
ermitteln lässt. Im Bereich der deutschen Küstengewässer ist die Strandungsordnung vom 17. Mai
1984 zu beachten. Wollen Sie Ihren Detektor mit ins Ausland nehmen, so müssen Sie die dort
geltenden Bestimmungen beachten. Erkundigen Sie sich also vorher bei den zuständigen Stellen,
wie Botschaften und Konsulaten, was für die Mitnahme Ihres Gerätes und seine Benutzung jeweils
gilt. Beachten Sie weiterhin unbedingt die in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Denkmalschutzgesetze! Diese stellen neben baulichen Anlagen auch sonstiges
archäologisches Fundgut wie Münzen, Schmuck, Gerät, Waffen unter besonderen Schutz und
bestimmen unter Androhung eines Bußgeldes bei Zuwiderhandlungen, dass das gezielte Graben -
teilweise auch das Nachforschen - nach solchen Bodendenkmälern durch die zuständige
Denkmalbehörde genehmigt werden muss. Denn solche Bodenfunde vermögen dem Archäologen
bei einer fachgerechten Ausgrabung, wichtige Auskünfte über das Leben und Wirken des
Menschen von der Urgeschichte bis zur Neuzeit zu geben. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie
Bestandteile eines archäologischen Befundes sind, so z.B. zu den Standspuren eines längst
V. 05 – 07/07/2017
CS300
38
©Velleman nv

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