Lebensgefahr durch Explosion. Dieses Symbol wird nur mit abschreckendem Zweck von eventuellen riskanten
Verhalten in bestimmten außergewöhnlichen Situationen verwendet
Wichtiges Verbot, dessen Nichteinhaltung für den Bediener und/oder die exponierten Personen eine
unmittelbare Gefahr darstellen kann
Nützliche Hinweise in Bezug auf die technischen Eigenschaften von den CArrytANk
für deren beste Nutzung und/oder Erklärungen von
2.4. BEZÜGE
Die Bezugnahmen auf die Merkmale vom CArrytANk
gefolgt, die der Bauteil in den beschreibenden Bildern vom Abschnitt 9.2 und in der relativen Legende besetzt.
2.5. ERGÄNZENDES HANDBUCH
Dieses Handbuch kann nicht das einzige referenzhandbuch für den Benutzer vom CArrytANk
dbuch des Abgabeeinheitsbauers kombiniert werden, wenn die installierte Abgabeeinheit verschieden ist (kommerzielle Herkunft oder
gebaut von EMILIANA SErBAtOI Srl selbst). Siehe § 4.2 konformität.
3. ANWENDBArE rECHtS- UND VErWALtUNGSVOrSCHrIFtEN
3.1. BEZUGSGESETZGEBUNG
Die referenzstandards, nach denen die tanks CArrytANk
den Straßenverkehr), rID-Abkommen (für den Schienenverkehr) und aus dem ADN-Abkommen (für die Binnenschifffahrt).
Adr-vorschriften unterliegen der regelmäßigen Überprüfung
Es ist daher angebracht, dass bei jeder Überprüfung der Nutzer fleißig über lernen.
Es wird deshalb empfohlen, dass der Benutzer sich bei jeder Überholung sorgfältig über Änderungen oder Aktualisierungen
im Hinblick auf die Art der Nutzung informiert.
3.2. INTERNATIONALES ABKOMMEN ADR - AUSNAHMEN
Anhang A, zusätzlich zu der Auflistung einer Reihe von Erklärungen, weist auf die Formen der Freistellung für die Beförderung gefährlicher
Güter hin; dank dieser Freistellungsregelung kann ein ADr-Gut in der Menge und der Art und Weise durch den Unterabschnitt 1.1.3.6 des
Abkommens ohne die Verpflichtung vom Einsatz von zulässigen Fahrern und mit ADR-Ausrüstung und Paneelen ausgestatteten Fahrzeu-
gen transportieren. Insbesondere beziehen sich diese Ausnahmen auf: Insbesondere betreffen diese Ausnahmen:
– Ausnahmen im Zusammenhang mit der Art des transports;
– Ausnahmen im Zusammenhang mit Mengen befördert pro transporteinheit.
Wie für die nicht zugelassene Version von CArrytANk
transportiert werden kann, nur dann, wenn der Benutzer die befreiung für den Transport nutzen kann (gemäß § 1.1.3.1. c) ADR).
3.2.1. AUSNAHMEN DER ART DES VERKEHRSVORGANG
(TOTALE FREISTELLUNG BEZ ADR §1.1.3.1)
Im Hinblick auf den transport von kraftstoffen gelten die Bestimmungen des ADr nicht in folgenden Fällen:
– Punkt (a), die Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen ausgeführt werden, wenn diese Waren für den Einzelhandel
verpackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit- und Sportaktivitäten bestimmt sind, vorausgesetzt,
dass Maßnahmen getroffen werden, um jeden Verlust des Gehalts unter den normalen Beförderungsbedingungenen zu verhindern.
Wenn diese Waren brennbare Flüssigkeiten sind und in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, die von, oder für eine Privatper-
son gefüllt werden, sollte die Gesamtmenge nicht über 60 Liter pro Behälter und 240 Liter pro transporteinheit sein. Gefährliche Güter
in IBC, Großverpackungen oder tanks werden nicht als für den Einzelverkauf verpackt berücksichtigt werden.
– Punkt c), Beförderungen, die von Unternehmen als Ergänzung ihrer Haupttätigkeit
stellen oder Hoch- und tiefbau oder für die rückreise
iWartungsarbeiten in Mengen nicht höher als 450 Liter je Verpackung und gemäβ der Grenzen der Höchstmengen, die im 1.1.3.6
gegeben werden. Maßnahmen müssen ergriffen werden, um jeden Gehaltsverlust unter den normalen Beförderungsbedingungenen
zu verhindern. Diese Ausnahmen gelten nicht für die klasse 7 (radioaktive Stoffe). Die Beförderungen, die von solchen Unternehmen für
ihre Versorgung
oder für ihre externe oder interne Verteilung8 durchgeführt werden, fallen nicht unter diese Ausnahme.
7
3.2.2 AUSNAHMEN BEZÜGLICH DER TRANSPORTIERTEN MENGEN PRO TRANSPORTSEINHEIT
(TEILWEISE FREISTELLUNG BEZ. ADR §1.1.3.6)
Der Abschnitt 1.1.3.6 der ADr-regelung listet, mit einer geeigneten tafel (1.1.3.6.3), eine reihe von Anforderungen auf, die eine teilweise
Beschränkung auf die Beförderung gefährlicher Güter betreffen; insbesondere ist es nicht obligatorisch, innerhalb der für die verschiede-
nen Verkehrskategorien festgelegten Mengengrenzen, die Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf:
– Panels und Gefahrzettel bei Fahrzeugen
MAN_CArrytANk_rev.0 del 05/2017
werden in der regel in klammern von der Anzahl entsprechend der Position
®
entworfen und genehmigt wurden, bestehen aus dem ADr-Abkommen (für
®
nach dem kapitel 6.5 ADr betrifft, ist sie ein gefährliches Gut, das auf der Straße
®
aus diesen Baustellen oder für kontroll-, reparatur- und Wartungsarbeiten
3
77
und/oder Anweisungen
®
sein, sondern es kann mit dem EC-Han-
®
durchgeführt werden, wie Lieferungen
1
für Bau-
2
,
4
an-
5
6
DE