Allgemeine Anmerkungen - OEM HENERGO HV/45 E-1 Manual De Uso Y Mantenimiento

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Allgemeine Normen und Anmerkungen
Abschnitt 1

1.1 - ALLGEMEINE ANMERKUNGEN

- Vor dem Maschinenstarten soll der Benutzer dieses Han-
dbuch sorgfältig lesen, um die technischen Spezi kationen
beachten sowie die Steuerverfahren der Maschine durchfüh-
ren zu können.
- Im Bezug auf den Maschinengebrauch ist eine gewisse
Benutzerausbildungszeit vorher zu berücksichtigen.
- Sich vor der Maschinenaufstellung versichern, daß die be-
troffene Fläche mit den Aussenmassen sowie dem Gewicht
derselben vereinbar ist.
- Bei Aufstellung oder Entfernung von Maschinenteilen sind
ausschliesslich für das jeweilige Gewicht sowie die jeweiligen
geometrischen Merkmale des zu hebenden/bewegenden
Teils geeignete Hebe-, Handlingmittel zu benutzen.
- Nur befugtes Fachpersonal darf die Maschine starten, eins-
tellen und reparieren. Ausserdem soll es zur Durchführung
der erforderlichen Verfahren auf dieses Handbuch Bezug
nehmen.
- Die sich in der Maschine be ndenden mechanischen und
elektrischen Bestandteile sind durch mittels Schrauben
totalgeschlossene Schutztafeln geschützt.
- Sich vor der Reinigung und/oder der Instandhaltung
der Maschine versichern, daß der Hauptschalter auf
"OFF" (O) ist, umdie Maschine während der Verfahren-
sdurchführung auszuschalten.
- Die Stromzuführungsanlage des Einkäufers muss mit
einem automatischen Auslösungssystem über dem Ma-
schinenhauptschalter sowie mit einer angemessenen
Erdungsanlage,die allen Unfallverhütungsmassnah-
menanforderungen entspricht, versehen werden.
- Sollte der Benutzer am Hauptschalter oder neben demse-
lben verfahren, ist die Spannung der Leitung, an der der
Hauptschalter angeschlossen ist, auszuschalten.
- Bei Nachprüfungen und Instandhaltungsverfahren, bei
denen die Schutz- sowie Sicherheitsvorrichtungen zu en-
tfernen sind, sind die Benutzer jeweils als verantwortlich
zu betrachten.Deshalb darf nur befugtes, technisches
Fachpersonal diese Verfahren durchführen.
- Sich versichern, daß alle Unfallverhütungs- u. Sicherheitsvor-
richtungen (Schranken, Schutzvorrichtungen, Schutzkästen,
Mikroschalter u.s.w.) einwandfrei funktionieren. Ist das nicht
der Fall, sind dieselben zu reparieren.
- Die Sicherheitsvorrichtungen sind nicht zu entfernen.
- Zur Vermeidung persönlicher Gefahrlagen sind geeignete,
den betroffenen Sicherheitsverordnungen entsprechende
Mittel zu benutzen.
- Aus keinem Grund ist die elektrische, pneumatische oder
irgendwelche andere Anlage aufzubrechen.
- Wenn die Maschine in Betrieb ist, ist sie nie unbeaufsichtigt
zu lassen.
- Laut den geltenden Normen ist ausschliesslich eine Unfa-
llverhütungsarbeitskleidung zu tragen.
- Bei Verfahren oder Reparaturen an Flächen, die direkt vom
Boden nicht erreichbar sind, sind sichere, den geltenden
Sicherheitsverordnungen entsprechende Leitern oder He-
besysteme zu benutzen.
- Sich bei Reparaturen neben oder unter der Maschine ver-
sichern, daß:
• keine Inbetriebnahme von Elementen erfolgen kann und/
oder sich keine unstabilen Teile an oder neben der Mas-
chine be nden:
- Zur Durchführung von Verfahren an der Maschine sind die
Hände nicht zu benutzen.
- Bewegliche Teile sind weder mit den Händen noch mit
anderen Gegenständen zu stoppen.
- Neben der Maschine sind keine Streichhölzer, Feuerzeuge
oder freie Flammen zu benutzen.
- DIE ANMERKUNGEN AN DEN SCHILDERN AN DER
MASCHINE SIND VOR VERFAHREN AN ODER NEBEN
DERSELBEN SORGFÄLTIG ZU BEACHTEN.
- Alle Schilder sollen deutlich lesbar sein, im Notfall ist ihre
Stellung zu ändern, damit sie der Benutzer problemlos
sehen kann.
- Ausserdem sind alle eventuell verschlissenen oder nicht
mehr deutlich lesbaren Schilder zu ersetzen, die neuen
Schilder sind bei der Ersatzteilabteilung zu verlangen.
- Es ist verboten bei Maschinenbetrieb Reparaturen
durchzuführen.
- Bei Maschinenstörungen oder beschädigten Maschi-
nenbestandteilen ist der Instandhaltungsverantwortliche
zu kontaktieren, ohne willkürliche Reparaturen durchzu-
führen.
- Die Maschine ist nur zum vorgesehenen, belegten Zweck
zu gebrauchen.
Die Maschine ist im Bezug auf technische Verfahrens-,
Zeit-, Ortmerkmale gemäss der 89/392 EG-Richtlinie sowie
unter Beachtung der in dem Maschinenbenutzungsland
geltenden Arbeitsgesundheits- und -sicherheitsnormen zu
sollten dieselben nicht vorhanden sein,
gebrauchen,
ist die 89/391 EG-Richtlinie zu beachten.
- Der Hersteller weist jegliche Haftung für Unfälle, Perso-
nen- oder Sachschäden von sich, die auf die mangelnde
Beachtung der in diesem Handbuch aufgeführten Si-
cherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen
zurückzuführen sind.
DE - 3

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