2. Sicherheitshinweise
Sämtliche nachstehend aufgeführten Hinweise lesen und einhalten. Nicht-
einhaltung oder fehlerhafte Einhaltung können zu Funktionsstörungen
führen oder schwere Verletzungen bis hin zum Tod verursachen.
2.1. Anforderungen an das Personal
Die Halbmaske darf nur von erfahrenen Fachkräften und eingewiesenem
Personal verwendet werden, die diese Betriebsanleitung vollständig gele-
sen und verstanden haben. Die Halbmaske nicht bei Müdigkeit oder unter
Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten benutzen.
2.2. Persönliche Schutzausrüstung
Die Halbmaske ist ein hochwirksamer Gesundheitsschutz bei Lackierar-
beiten und damit verbundenen Tätigkeiten in gesundheitsgefährdender
Umgebung. Die Halbmaske ist ein Bestandteil der persönlichen Schut-
zausrüstung PSA in Verbindung mit Sicherheitsschuhen, Schutzanzug,
Schutzhandschuhen und bei Bedarf Gehörschutz.
2.3. Anforderungen an die zugeführte Druckluftqualität
Der Betrieb des Produktes ist nur zulässig, wenn die zugeführte Druckluft
den vorgeschriebenen Vorschriften für Atemluft entspricht. Länderspezi-
fische Vorschriften sind durch den Betreiber zu prüfen und deren Einhal-
tung muss durch den Betreiber sichergestellt sein.
Hinweis: in Europa ist die Einhaltung der DIN EN 12021 gefordert.
2.4. Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Gefahr!
Lebensgefahr durch Explosion
Durch Verwendung der Halbmaske in explosionsgefährdeten Bereichen
der Ex-Zone 0 kann es zur Explosion kommen.
→ Die Halbmaske niemals in explosionsgefährdeten Bereichen der Ex-
Zone 0 bringen.
Die Halbmaske ist zur Verwendung / Aufbewahrung in explosionsgefähr-
deten Bereichen der Ex-Zone 1 und 2 zugelassen. Der zugelassene Be-
reich muss
Bereichscode:
Ex II 2 G T4
EX
II
Betriebsanleitung SATA air star C
EX - Zeichen
Gerätegruppe
DE
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