• Drücken Sie nicht auf Tasten, solange die Manschette
nicht angelegt ist.
• Falls das Gerät über einen längeren Zeitraum nicht be-
nutzt wird, wird empfohlen, die Batterien zu entfernen.
Hinweise zum Umgang mit Batterien
• Wenn Flüssigkeit aus einer Batteriezelle mit Haut oder
Augen in Kontakt kommt, die betroffene Stelle mit Wasser
auswaschen und ärztliche Hilfe aufsuchen.
•
Verschluckungsgefahr! Kleinkinder könnten Batte-
rien verschlucken und daran ersticken. Daher Batterien für
Kleinkinder unerreichbar aufbewahren!
• Auf Polaritätskennzeichen Plus (+) und Minus (-) achten.
• Wenn eine Batterie ausgelaufen ist, Schutzhandschuhe
anziehen und das Batteriefach mit einem trockenen Tuch
reinigen.
• Schützen Sie Batterien vor übermäßiger Wärme.
•
Explosionsgefahr! Keine Batterien ins Feuer werfen.
• Batterien dürfen nicht geladen oder kurzgeschlossen wer-
den.
• Bei längerer Nichtbenutzung des Geräts die Batterien aus
dem Batteriefach nehmen.
• Verwenden Sie nur denselben oder einen gleichwertigen
Batterietyp.
• Immer alle Batterien gleichzeitig auswechseln.
• Keine Akkus verwenden!
• Keine Batterien zerlegen, öffnen oder zerkleinern.
Hinweise zu Reparatur und Entsorgung
• Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsorgen
Sie die verbrauchten Batterien an den dafür vorgesehenen
Sammelstellen.
• Öffnen Sie nicht das Gerät. Bei Nichtbeachten erlischt die
Garantie.
• Das Gerät darf nicht selbst repariert oder justiert werden.
Eine einwandfreie Funktion ist in diesem Fall nicht mehr
gewährleistet.
• Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder autori-
sierten Händlern durchgeführt werden. Prüfen Sie jedoch
vor jeder Reklamation zuerst die Batterien und tauschen
Sie diese gegebenenfalls aus.
• Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät
am Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem
Hausmüll entfernt werden. Die Entsorgung kann
über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land
erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und
Elektronik-Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste
Electrical and Electronic Equipment). Bei Rückfragen
wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde.
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