6. Praktische hinweise für den benutzer
• Kaffeebohnen in luftdicht verschlossenen Behältern in trockenen Räumlichkeiten und bei
Raumtemperatur aufbewahren.
• Regelmäßig Feinheit und Dosierung des gemahlenen Kaffee kontrollieren; dabei ist zu berücksichtigen,
dass die Bedingungen der Raumluft (Raumfeuchtigkeit) die Qualität des fertigen Kaffee erheblich beein-
flussen. Bei Zunahme der Raumfeuchtigkeit eine gröbere Einstellung und bei Abnahme der Feuchtigkeit
eine größere Feinheit wählen.
• Regelmäßig durch befugtes Personal des technischen Kundendienstes den Verschleißzustand der
Mahlsteine überprüfen lassen; dabei ist zu berücksichtigen, dass flache Mahlsteine nach dem Mahlen
von maximal 300-600 kg Kaffee ersetzt werden müssen, konische hingegen nach maximal 600-1200
kg. Es wird daran erinnert, dass beide Mahlsteine, der fixe und der bewegliche, ausgetauscht werden
müssen, da ein nur teilweiser Austausch zu einer Verformung der Dosiermühle führen würde. Der
Austausch ist durch befugtes Kundendienstpersonal auszuführen.
• Der Trichter muss regelmäßig gereinigt werden.
• Bei längerem Stillstand (Betriebsurlaub, Saisonbetrieb, usw.) Trichter vollständig entleeren und gründ-
lich reinigen.
7. Information für die benutzer innerhalb
der Europäischen Gemeinschaft
Gemäl3 der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über elektrischen Abfall (WEEE) wird zur Kenntnisnahme für
die Benutzer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft folgendes erklärt.
• Das Symbol des durchgestrichenen Müllcontainers auf dem Gerät oderseiner
Verpackung bedeutet, dass dieses Produkt bei seiner Unbrauchbarkeit nicht mit dem
Hausmüll, sondern getrennt gesammelt werden muss.
• Die Sammelstelle der getrennten Müllbeseitigung sorgt für die Weitergabe des
Altgerätes an die Wiederverwertung, Behandlung und umweltfreundliche Entsorgung
und trägt damit zum Vermeiden negativer Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit
und zur Wiederverwertung des Materials, aus dem sich das Gerät zusammensetzt, bei.
• Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU hat die gesetzeswidrige Entsorgung
des Produkts durch den Benutzer, die Anwendung der von der örtlich geltenden,
gesetzlichen Regelung vorgesehenen Strafmaßnahmen zur Folge.
8. Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Dauer der Garantie beträgt 12 Monate ab der Ausstellung des Kaufbelegs.
2. Unter Garantie wird der kostenlose Ersatz derjenigen Teile der Dosiermühle verstanden, die von der La San
Marco S.p.A. aufgrund eines Produktionsfehlers als defekt erachtet werden. Die Garantie gilt ausschließlich
für Originalteile und verfällt, sobald für Bauteile als auch für die Dosiermühle selbst nicht originale Teile ver-
wendet wurden. Die Garantie gilt ausschließlich für Originalteile und verfällt, sobald für Bauteile als auch
nicht originale Teile verwendet wurden.
3. Die Garantie gilt weder für Austausch- noch für Reparaturarbeiten, die auf eine normale Abnutzung durch
die Verwendung der Geräte, auf Verschleiß oder auf Zwischenfälle aufgrund von Fahrlässigkeit oder
Nachlässigkeit beim Gebrauch zurückzuführen sind.
4. Elektroteile sowie alle Teile, die einen Defekt aufgrund von Transportschäden, falscher Installation und
schlechter Wartung durch nicht autorisiertes Personal, durch die unsachgemäße oder vom Verwendungszweck
abweichende Verwendung der Dosiermühle oder sogar auf Umstände, die nicht auf Produktionsfehler
zurückzuführen sind, aufweisen, sind nicht in der Garantie inbegriffen.
5. Darüber hinaus sind auch die Arbeiten und die technischen Maßnahmen betreffend die Installation der
Dosiermühle sowie diejenigen Teile, die einer normalen Abnutzung unterliegen, und auch gewöhnliche
Gebrauchsgüter nicht durch die Garantie abgedeckt.
6. Die Teile fallen nur dann in die Garantie, wenn sie vollständig mit all ihren Teilen zurückgegeben werden, an
ihnen keine Änderungen vorgenommen wurden und die Informationen zu ihrer Herstellung nicht gelöscht,
entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
47