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Garantie
Herstellererklärung zugunsten von Verbrauchern
Sollten sich Mängel an einem von der Best
Deutschland GmbH in der Bundesrepublik
Deutschland vertriebenen, durch einen
Verbraucher (§13 BGB) erworbenen Gerät
(im Folgenden: „Gerät") zeigen, übernimmt
der Hersteller im nachstehenden
Umfang die Mängelbeseitigung für das
Gerät. Diese Herstellererklärung lässt
die Mängelansprüche und - rechte des
Verbrauchers aus dem Kaufvertrag
gegenüber seinem Verkäufer (Händler)
unberührt.
1.Umfang des Schutzes
Diese Erklärung gilt nur, wenn das
Gerät infolge eines - bei Übergabe an
den Verbraucher bereits vorhandenen
- Konstruktions-, Fertigungs- oder
Materialfehlers unbrauchbar wird oder
dadurch die Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt wird (Mangel). Sie
gilt insbesondere nicht, wenn die
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
des Gerätes auf natürlicher Abnutzung,
unsachgemäßer Verwendung (einschließlich
Einbau) oder Einwirkung von außen beruht.
Diese Erklärung begründet keine Garantie
des Herstellers, insbesondere keine
Garantie für Beschaffenheiten oder die
Haltbarkeit des Gerätes.
2.Ansprüche des Verbrauchers aus der
Erklärung
Im Falle eines ordnungsgemäß geltend
gemachten Anspruchs aus dieser Erklärung
wird der Hersteller nach eigener Wahl
ausschließlich den Mangel des Gerätes
beseitigen (Nachbesserung) oder ein
mangelfreies Gerät liefern. Der Verbraucher
kann keine weitergehenden Ansprüche
oder Rechte aus dieser Erklärung herleiten,
insbesondere keinen Anspruch auf
Erstattung von Kosten im Zusammenhang
mit dem Mangel (z.B. Ein- / Ausbaukosten)
und keinen Anspruch auf Ersatz von
Folgeschäden.
3.Gültigkeitsdauer
Diese Erklärung ist nur für während der
Anspruchsfrist beim Händler geltend
gemachte Ansprüche aus dieser Erklärung
gültig. Die Anspruchsfrist beträgt 12
Monate ab Kauf des Gerätes durch
den Verbraucher bei einem Händler
in der Bundesrepublik Deutschland
(„Kaufdatum"). Werden Mängel nach Ablauf
der Anspruchsfrist angezeigt oder die
zur Geltendmachung von Mängeln nach
dieser Erklärung geforderten Nachweise
oder Dokumente erst nach Ablauf der
Anspruchsfrist vorgelegt, so stehen dem
Käufer keine Rechte oder Ansprüche aus
dieser Erklärung zu.
4.Mängelmitteilung
Sobald der Verbraucher einen Mangel
des Gerätes entdeckt, hat er diesen
dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Andernfalls verliert er etwaige Ansprüche
aus dieser Erklärung.
5.Geltendmachung der Ansprüche aus
der Erklärung
Zur Geltendmachung der Ansprüche
aus dieser Erklärung sind die folgenden
Informationen und Dokumente über
Vermittlung des Händlers an den Hersteller
weiterzuleiten:
detaillierte Beschreibung des eanstandeten
Mangels Rechnung, Lieferschein oder
andere geeignete Unterlagen (jeweils im
Original) zum Nachweis des Kaufdatums
und des Kaufortes Artikel-, Seriennummer
und Bar-Code des Gerätes
6.Verjährung
Soweit der Hersteller einen innerhalb
der Anspruchsfrist ordnungsgemäß
geltend gemachten Anspruch aus dieser
DE
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