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Verschleißteile
• UVC-Lampe, Quarzglas und O-Ring für Quarzglas
• Filtermedien
• Laufrad
Entsorgung
H I N W E I S
Dieses Gerät darf nicht als Hausmüll entsorgt werden.
• Gerät durch Abschneiden der Kabel unbrauchbar machen und über das dafür vorgesehene Rücknahme-
system entsorgen.
• UVC-Lampe über das dafür vorgesehene Rücknahmesystem entsorgen.
Garantiebedingungen
PfG gewährt 2 Jahre Garantie ab Verkaufsdatum auf nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. Verschleißteile,
wie z.B. Leuchtmittel etc. sind nicht Bestandteile der Garantie. Voraussetzung für die Garantieleistung ist die Vorlage
des Kaufbeleges. Der Garantieanspruch erlischt bei unsachgemäßer Handhabung, elektrischer oder mechanischer
Beschädigung durch missbräuchliche Anwendung sowie bei unsachgemäßer Reparatur durch nicht autorisierte Werk-
stätten. Reparaturen dürfen nur von PfG oder von PfG autorisierten Werkstätten durchgeführt werden. Bei der Anmel-
dung von Garantieansprüchen senden Sie das beanstandete Gerät oder das defekte Teil mit Fehlerbeschreibung und
Kaufbeleg frei Haus an PfG. PfG behält sich vor Montagekosten in Rechnung zu stellen. Für Transportschäden haftet
PfG nicht. Diese müssen umgehend gegen den Transporteur geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche,
gleich welcher Art, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Diese Garantie berührt nicht die Ansprüche
des Endkunden gegen den Händler.
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