DEUTSCH
VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Richtlinie 2002/96/EG über Elektro‐ und elektronische
Altgeräte (RAEE).
Gemäß der RICHTLINIE 2002/96/EU weist dieses Zeichen
darauf hin, dass da Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht
als Hausmüll entsorgt werden darf.
Das Gerät kann den entsprechenden Entsorgungsstellen für
elektrische und elektronische Altgeräte übergeben oder
dem Händler beim Kauf eines gleichwertigen Produkts
zurückgegeben werden.
Der Anwender ist dafür zuständig, das Gerät den
Entsorgungsstellen zu übergeben.
Für genauere Informationen bezüglich der Entsorgung ist
der örtliche Abfallentsorgungsdienst zu kontaktieren.
Die korrekte Entsorgung der Altgeräte trägt zum
Umweltschutz bei und verhindert somit negative
Auswirkungen auf die Gesundheit.
Zuwiderhandlungen können gesetzlich verfolgt werden
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