BLS SGE 150 Manual De Instrucciones página 35

Mascara facial
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1 - EINFÜHRUNG
Die Vollgesichtsmaske SGE 150 entspricht der europäischen Norm EN 136:1998. Es können nur
Schraubfilter benutzt werden, die der europäischen Norm EN 148-1 entsprechen.
2 - GENEHMIGUNGEN
Die Masken, die das ganze Gesicht schützen, Modell SGE 150 sind Persönliche Schutzausrüstung
(PSA), die gemäß der europäischen Richtlinie 89/686/EWG der Kategorie III zugeordnet werden.
Die Masken sind, gemäß der harmonisierten Norm EN 136:1998, mit der EG-Marke zertifiziert und
erfüllen die von der Klasse 3 vorgesehenen Anforderungen.
Markierung:
nachstehend finden Sie ein Markierungsbeispiel:
SGE 150 EN 136: 1998 CL3 CE 0426
wo SGE 150 sich auf das Modell bezieht, EN 136:1998 die europäische Bezugsnorm bezeichnet und
CL 3 die zugeordnete Klasse, gemäß derselben Bezugsnorm, angibt.
Das CE Zeichen bedeutet die Beachtung der wesentlichen Parameter für Gesundheitsschutz und
Sicherheit, die in der Anlage II Richtlinie 89/686/EWG (und folgenden Änderungen D.E. 93/68/EWG
und 96/58/EG) enthalten sind. Die Nummer 0426 identifiziert das amtlich anerkannte Prüfinstitut,
Italcert S.r.l. Viale Sarca, 336 – 20126 Mailand - Italien, das die Fertigprodukte laut Artikel 11.A
Richtlinie 89/686/EG (und folgenden Änderungen) überwacht.
3 - ANWENDUNGEN / EINSCHRÄNKUNGEN
3.1 Anwendungen
Die Maske kann unter Umweltbedingungen benützt werden, die einen Schutz sowohl für die Augen
als auch für die Atemwege erforderlich machen. Diese Maske eignet sich insbesondere für den
Einsatz in der Industrie und in der Landwirtschaft in einer Umgebung mit durch gefährlichen oder
giftigen Stoffe kontaminierter Atmosphäre.
Die Vollmaske SGE 150 soll mit den von BLS S.r.l. hergestellten Gas- Partikeln- und Kombinationsfiltern
nach EN 148-1 benutzt werden. Das Atemschutzgerät besteht aus einer Vollmaske SGE 150 und
einem EN 148-1 Filter (Partikel, Gase und Dämpfe oder Partikel/Gas und Dämpfer-Kombination) Zu
einer richtigen Anwendung der Filter bitte Filteranleitungen beachten.
Die Vollmaske SGE150 ist auch zum Einsatz mit Filtergebläsen SGE 2500 und SGE 2600 homologiert
worden (siehe beziehende Bedienungsanleitungen).
3.2 Einschränkungen
Beachten Sie, dass es von Land zu Land unterschiedliche Vorschriften für den Einsatz von
Atemschutzgeräten geben kann.
- Dieses Atemschützgerät liefert keinen Sauerstoff. Nicht in sauerstoffarmer Atmosphäre benutzen.
Hinweis: Einzelne Länder können ihre eigenen Mindestwerte für den Sauestoffgehalt der Luft
anwenden. Im Zweifelsfall Rat einholen.
- Benutzen Sie das Gerät nicht als Atemschutz gegen Gefahrstoffe in der Luft, die schlechte
Warneigenschaften besitzen, unbekannt sind oder eine unmittelbare Gefahr für Gesundheit
und Leben darstellen oder gegen Gefahrstoffe, die große Wärme bei der Reaktion mit Gasfiltern
erzeugen.
- Verlassen Sie den Arbeitsplatz sofort, kontrollieren Sie die Unversehrtheit des Atemschutzgerätes
und ersetzen Sie Teile, wenn: a) Teile beschädigt werden b) das Atem schwierig wird, d.h. erhöhter
Atemwiderstand auftritt c) Schwindel oder andere Notzustände eintreten d) Sie Gefahrstoffe
schmecken oder riechen oder wenn eine Reizung eintritt.
- Verwenden Sie dieses Atemschutzgerät nur Übereinstimmung mit den für Maskenkörper und Filter
geltenden Anweisungen und Einschränkungen.
- Ändern oder modifizieren Sie dieses Gerät niemals.
- Benutzung nur durch ausgebildetes, qualifiziertes Personal.
- Lagern Sie dieses Gerät bei Nichtgebrauch in einem verschlossenen Behälter außerhalb
verschmutzter Bereiche.
DEUTSCH
35
ISU001_02

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