5. Betrieb und Wartung
5.1
Betreiberpflichten
Die Anlage muss ständig eingeschaltet sein. Der Betreiber ist verpflichtet für einen störungsfreien Betrieb
der Anlage zu sorgen. Fast alle Betriebsstörungen führen zu einer Verschlechterung der Reinigungsleis-
tung der Anlage. Diese sind daher frühzeitig zu erkennen und umgehend durch Sie oder durch einen
qualifizierten Wartungsmonteur zu beseitigen.
5.1.1
Tägliche Kontrollen
Es ist täglich zu kontrollieren, ob die Anlage ordnungsgemäß in Betrieb ist. Dies ist gegeben, wenn die
Betriebskontrolle grün leuchtet und kein Warnsignal zu hören ist.
5.1.2
Monatliche Kontrollen
•
Sichtkontrolle auf eventuelle Schlammabtriebe, Trübung oder Verfärbung im Ablauf
•
Kontrolle der Zu- und Abläufe auf Verstopfung (Sichtkontrolle)
•
Betriebsstundenzähler des Luftverdichters (Gesamtbetriebsstunden), der Belüftung (Ventil Y3) und
des Klarwasserabzuges (Ventil Y4) ablesen und im Betriebstagebuch vermerken
5.2
Wartung durch ein Fachunternehmen
Die Wartung ist von einem Fachbetrieb (Fachkundigen) mindestens zweimal im Jahr (im Abstand von ca.
6 Monaten) durchzuführen. Es gelten zusätzlich die in der wasserrechtlichen Einleiterlaubnis von der örtli-
chen Wasserbehörde festgelegten Zeitintervalle und Arbeiten. Hierfür hat der Eigentümer der Anlage mit
einem qualifizierten Fachmann einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Folgende Arbeiten sind im Rahmen der Wartung durchzuführen:
•
Einsichtnahme in das Betriebsbuch mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich),
•
Kontrolle der Luftfilter des Luftverdichters
•
Wartung des Luftverdichters nach Herstellerangaben
•
Funktionskontrolle des Luftverdichters und der Schrittmotoren
•
Durchführung von allgemeinen Reinigungsarbeiten, z.B. Beseitigung von Ablagerungen,
•
Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung,
•
Untersuchung im Belebungsbecken:
– Sauerstoffkonzentration (O
– Schlammvolumenanteil ( < 900 ml/l),
Sollte das Schlammvolumen über 900 ml/l betragen, ist die Schlammabfuhr zu veranlassen.
Durchgeführte Wartungsarbeiten, sowie eventuell festgestellte Schäden oder ausgeführte Reparaturen
und sonstige Veranlassungen sind von der Wartungsfirma in einem Wartungsbericht zusammenzufassen.
5. Betrieb und Wartung
/l > 2 mg) ggf. Anpassen der Betriebszeiten des Verdichters,
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