5.3
Bestimmung der Entschlammung
Zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Entschlammung der Kläranlage, ist bei den Wartungsintervallen
eine Absetzprobe durchzuführen. Für diese Absetzprobe wird der SV30 gemessen. Der SV30 ist das
Schlammvolumen, das 1000 ml Belebtschlamm nach einer Absetzzeit von 30 Minuten einnimmt. Es ist
ein Maß für die Schlammmenge, die in der Kläranlage vorliegt.
Die Messung des SV30 wird in einen 1000 ml Standzylinder durchgeführt.
Folgende Punkte müssen bei dieser Messung befolgt werden:
1. Belüftung einschalten - falls nicht aktiv – und kurze Zeit durchmischen lassen
2. Schöpfbecher ins Becken eintauchen und Schlammprobe entnehmen
3. Schlammprobe in den Standzylinder bis zur 1000 ml Markierung einfüllen
4. Standzylinder mit der Probe für 30 Minuten erschütterungsfrei stehen lassen
5. Schlammhöhe ablesen, falls Absetzprobe >900 ml/l Entschlammung vornehmen
5.4
Durchführung der Entschlammung
Bei einer Entschlammung der Kläranlage ist nach folgenden Punkten vorzugehen:
1. Entfernen der Abdeckung
2. Entfernen der Ablagerungen auf der Wasseroberfläche und auf allen sichtbaren Flächen (Tauch-
wand, Probenbehälter, Heber,)
3. Abwaschen der sichtbaren Flächen
4. Einführen des Absaugschlauches in das Klärbecken bis zum Boden
(VORSICHT: Rohrbelüfter am Boden dürfen nicht beschädigt werden!)
5. Absaugen bis ca. 30 cm Abwasser und Schlamm in der Kläranlage verbleiben
6. Nach dem Entleeren muss der Behälter wieder mit frischem Wasser aufgefüllt werden
5. Betrieb und Wartung
12 / 57