einem Sturz oder bei der Arbeitspositionierung
zu einer Sitz-Haltung mit aufrechtem Oberkör-
per führen, wobei das Gewicht auf die Ober-
schenkel und das Gesäß konzentriert wird. Bei
einem Sturz mit Frontal-Befestigung soll die
Konstruktion des Komplettgurtes die Belastung
mit Hilfe des Beckengurtes direkt um die Ober-
schenkel herum und unter das Gesäß lenken.
Falls die Frontal-Befestigung als Absturzsiche-
rung genutzt wird, sollte die kompetente
Person, die die Verwendung beurteilt, Maßnah-
men ergreifen, um sicherzustellen, dass ein
Sturz nur mit den Füßen voran erfolgen kann.
Das kann die Begrenzung der erlaubten Freifall-
höhe einschließen.
13. Schulter: Die Schulter-Befestigungselemente
sollen paarweise genutzt werden und sind eine
für Rettung sowie Abseilen/Herausziehen zu-
gelassene Befestigung. Die Schulter-Befesti-
gungselemente sollen nicht als Absturzsiche-
rung genutzt werden. Es wird empfohlen,
Schulter-Befestigungselemente in Verbindung
mit einer Schultertrage zu nutzen, in die ein
Spreizelement eingebaut ist, um die Schulter-
riemen des Komplettgurtes voneinander ge-
trennt zu halten.
14. Hintere Taille: Die Hintere-Taille-Befestigung
soll einzig und allein zur Fortbewegungs-Be-
grenzung genutzt werden. Das Hintere-Taille-
Befestigungselement soll nicht als Absturzsi-
cherung genutzt werden. Unter keinen Umstän-
den ist es zulässig, die Hintere-Taille-Befesti-
gung zu einem anderen Zweck als dem der
Fortbewegungs-Begrenzung zu nutzen. Die
Hintere-Taille-Befestigung soll nur minimaler
Belastung durch die Taille des Nutzers ausge-
setzt sein, sie soll niemals genutzt werden, um
das ganze Gewicht des Nutzers zu tragen.
15. Hüfte: Die Hüft-Befestigungselemente sollen
paarweise genutzt werden und sie sollen einzig
und allein zur Arbeitspositionierung genutzt
werden. Die Hüft-Befestigungselemente sollen
nicht als Absturzsicherung genutzt werden.
Hüft-Befestigungen werden oft von Baumpfle-
gern, Versorgungsarbeitern, die an Masten
hochsteigen, und Bauarbeitern, die Beweh-
rungsstahl zusammenbinden und an Scha-
lungswänden klettern zur Arbeitspositionierung
genutzt. Nutzer werden davor gewarnt, Hüft-
Befestigungselemente (oder irgendeinen ande-
ren starren Punkt am Komplettgurt) zur Aufbe-
wahrung des ungenutzten Endes eines Absturz-
sicherungs-Klettersteigsets zu nutzen, da dies
eine Stolpergefahr darstellen kann, oder im
Falle eines mehrästigen Sets durch den unge-
nutzten Teil des Sets eine ungünstige Belastung
auf den Komplettgurt und den Träger verursa-
chen könnte.
16. Hängesitz: Die Hängesitz-Befestigungselemen-
te sollen paarweise genutzt werden und sie
sollen einzig und allein zur Arbeitspositionie-
rung genutzt werden. Die Hängesitz-Befesti-
gungselemente sollen nicht als Absturzsiche-
rung genutzt werden. Hängesitz-Befestigungen
werden oft für längere schwebende Tätigkeiten
genutzt, bei denen der Nutzer auf dem Hänge-
sitz, der zwischen den beiden Befestigungsele-
menten gebildet wird, sitzen kann. Ein Beispiel
dafür sind Fensterputzer großer Gebäude.
BENUTZERPRÜFUNG, PFLEGE UND LAGERUNG
DER AUSRÜSTUNG
Benutzer persönlicher Absturzsicherungssysteme
sollen zumindest alle Herstelleranweisungen be-
züglich Prüfung, Pflege und Lagerung der Ausrüs-