Es muss ein Stromkabel vom Typ H05VV-F mit einem Mindestschnitt der Leiter von 3x1,5
mm² verwendet werden. Der gelb-grüne Leiter darf ausschließlich für die Erdung
verwendet werden.
Sicherstellen, dass das Stromkabel nicht mit heißen Oberflächen in Berührung kommt.
Das Gerät muss über einen Normstecker und eine für 16A geeignete Steckdose an das
Stromnetz angeschlossen werden. Der Stecker muss an einer gut sichtbaren und
problemlos zugänglichen Stelle positioniert werden, damit er ggf. umgehend ausgesteckt
werden kann.
Bei einer festen Installation muss das Kabel (siehe oben) an einen Schutzschalter mit
geeigneter Last (16 A) und einem Mindestabstand der Kontakte von ≥ 3 mm
angeschlossen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der gelb-grüne
Leiter (Erdung) auf keinen Fall unterbrochen werden darf
ANSCHLUSS AN DIE GASLEITUNG
Vor
der
Geräteinstallation
Installationsgenehmigung einholen und die Daten der Geräteeinstellung (Typenschild) mit
der örtlichen Gasversorgung konfrontieren.
Der Anschluss an das Gaszuleitungsnetz muss mit Metallrohren mit entsprechendem
Durchmesser und unter Zwischenschaltung eines anerkannten Absperrhahns durchgeführt
werden. Sollten Schlauchleitungen zur Anwendung kommen, müssen diese gemäß
müssen diese gemäß DIN 3383 Teil 1 oder DIN 3384 (für Deutschland) und den gültigen
Normen aus rostfreiem Stahl (für die Schweiz und für Österreich) bestehen. Der Anschluss
der Gasleitung an das Gerät muss über einen dreiteiligen Metallanschluss erfolgen, der
sich einfach ausbauen lässt. Die Gewinde vom Anschluss mit Dichtungsmasse abdichten,
die laut Hersteller ausdrücklich auch für Flüssiggas geeignet ist.
Während der Installation sind alle geltenden Vorschriften zu berücksichtigen::
-
Regionale bzw. lokale Bauvorschriften
-
Geltende Unfallverhütungsgesetze
-
Brandschutzvorschriften
-
Entsprechende IEC-Vorschriften
Für Deutschland
-
DVGW-Arbeitsblatt G600 (TRGI) „Technische Regeln für Gasinstallation".
-
TRF „Technische Regeln für Flüssiggas".
-
Richtlinien und Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens (EUV).
-
DVGW-Arbeitsblatt
Gasverbrauchseinrichtungen".
-
Einschlägige Rechtsverordnungen.
Für Schweiz
-
SVGW-Gasleitsätze G1 (2002)
-
EKAS-Richtlinie
Koordinationskommission für Arbeitssicherheit)
-
Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
-
Richtlinien der SUVA.
WASSERANSCHLUSS – WASSERZUFLUSS
Falls vorgesehen, werden die Backöfen an die Trinkwasserleitung angeschlossen, und
zwar über ein Elektroventil, das sich an der Geräterückseite befindet. In jedem Fall muss
ein Hahn mit einem Druckminderventil eingesetzt werden, der auf 1,5 bar eingestellt wird
und mit einem Filter mit Filterkartusche ausgerüstet ist.
unbedingt
G634
Nr.
1942:
Flüssiggas,
beim
Gasversorgungsunternehmen
„Installation
Teil
2
von
Großküchen-
(EKAS:
Eidgenössische
eine