2. Sicherheitsbestimmungen / Errichtungshinweise
• Beachten Sie bei allen Arbeiten am Gerät die na-
tionalen Sicherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften.
• Werden die Sicherheitsvorschriften nicht beach-
tet, können Tod, schwere Körperverletzung
oder hoher Sachschaden die Folge sein!
• Inbetriebnahme, Montage, Änderung und Nach-
rüstung darf nur von einer Elektrofachkraft
ausgeführt werden!
• Schalten Sie das Gerät vor Beginn der Arbeiten
spannungsfrei!
• Verwenden Sie bei Geräten mit 230 V AC-
Ansteuerung unbedingt dieselbe Phase für
Bemessungssteuerspeisespannung und Steuer-
eingänge!
• Bei Not-Halt-Anwendungen muss ein automati-
scher Wiederanlauf einer Maschine durch eine
übergeordnete Steuerung verhindert werden!
• Während des Betriebes stehen Teile der elektri-
schen Schaltgeräte unter gefährlicher Spannung!
• Schutzabdeckungen dürfen während des Betrie-
bes von elektrischen Schaltgeräten nicht entfernt
werden!
• Bewahren Sie die Gebrauchsanweisung auf!
• Das Gerät ist ein zugehöriges Betriebsmittel und
darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen in-
stalliert werden. Halten Sie die für das Errichten
und Betreiben von zugehörigen Betriebsmitteln
geltenden Sicherheitsvorschriften ein.
• Es sind die Sicherheitsvorschriften, die sich aus
dem Einsatz im Zusammenhang mit Motoren im
Ex-Bereich ergeben, zu berücksichtigen (ATEX-
Richtlinie 94/9/EG).
• Wird die Betriebsart "automatischer RESET" ver-
wendet, wird der Antrieb nach Ablauf der
Abkühlzeit - sofern noch ein Ansteuersignal an-
liegt - wieder eingeschaltet. Die Abkühlzeit
beträgt 20 Minuten. Bei Anwendungen im Bereich
des Ex-Schutzes ist ein automatischer
Wiederanlauf nicht zulässig.
• Das Gerät darf nicht mechanischen oder thermi-
schen Beanspruchungen ausgesetzt werden, die
die in der Betriebsanleitung beschriebenen Gren-
zen überschreiten. Zum Schutz gegen
mechanische oder elektrische Beschädigung ist
gegebenenfalls der Einbau in ein entsprechendes
Gehäuse mit einer geeigneten Schutzart nach
IEC 60529/EN 60529 vorzunehmen.
Bei Anwesenheit von Stäuben muss das Gerät in
ein geeignetes Gehäuse (mindestens IP64) nach
EN 50281 eingebaut werden.
• Der Einbau hat gemäß den in der Betriebsanlei-
tung beschriebenen Anweisungen zu erfolgen.
Ein Zugriff auf die Stromkreise im Inneren des Ge-
rätes ist während des Betriebes nicht zugelassen.
• Das Betriebsmittel kann nicht vom Anwender re-
pariert werden und muss durch ein gleichwertiges
Gerät ersetzt werden. Reparaturen sind nur durch
den Hersteller durchführbar.
• Die Sicherheitstechnischen Daten und Merkmale
laut der gültigen EG-Baumusterprüfbescheini-
gung sind hier im Anschluss an die Technischen
Daten aufgeführt.
• Das Gerät führt beim Einschalten des Antriebs,
bzw. im abgeschalteten Zustand eine Diagnose
der Funktionen durch. Zusätzlich kann eine Elek-
trofachkraft, bzw. eine Fachkraft, die mit den ent-
sprechenden Normen vertraut ist, eine Prüfung
der Sicherheitsfunktion "Motorschutz" durchfüh-
ren. Für diesen Test muss der Antrieb im Links-
bzw. Rechtslauf betrieben werden und dabei der
Stromfluss in einem Leiter unterbrochen werden
(z.B. durch Entfernen einer Sicherung in der Pha-
se L1 bzw. L3). Das Halbleiter-Wende-Schütz
schaltet dann den Antrieb innerhalb eines Zeit-
raums von 1,5...2 s ab. Die LEDs für Links- bzw.
Rechtslauf verlöschen und die Err-LED und der
Rückmeldeausgang werden gesetzt.
• Wenn die Anschlussleitung für den Fernreset bei
den 230 V AC-Geräten (ELR W3-230AC/...) län-
ger als 3 m ist, so ist diese geschirmt auszulegen.
• Bei sicherheitsgerichteten Anwendungen muss
das Gerät durch einen Zugriffsschutz gesichert
werden.
• Bei sicherheitsgerichteten Anwendungen der 9 A-
Geräte (ELR W3-.../500AC-9I) darf keine kleinere
Last als 1,2 A angeschlossen werden.
Verwendungsbereich:
• Bei Stromkreisen in den staubexplosionsgefähr-
deten Bereichen der Zonen 21 bzw. 22 muss
sichergestellt sein, dass die an diesen Stromkreis
angeschlossenen Betriebsmittel der Kategorie
2D bzw. 3D entsprechen bzw. bescheinigt sind.
• Dies ist ein Produkt für Umgebung A. In Haus-
haltsumgebung kann dieses Gerät unerwünschte
Funkstörungen verursachen; in diesem Fall kann
der Anwender verpflichtet sein, angemessene
Maßnahmen durchzuführen.
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