Betriebsvorschriften - Icom IC-M37E Manual Básico

Transceptor de marina vhf
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D Vorrang von Notrufen
• Lesen Sie alle Regeln und Vorschriften, die den Vorrang von Notrufen betreffen, und
halten Sie eine aktuelle Ausgabe bereit Notrufe haben Vorrang vor allem anderen.
• Beobachten Sie ständig den Kanal 16, sofern Sie nicht gerade auf einem anderen Kanal
kommunizieren.
• Falsche oder vorgetäuschte Notrufe sind gesetzlich verboten und stehen unter Strafe.
D Geheimhaltung
• Informationen, die Sie erlangen, ohne dass diese für Sie bestimmt waren, dürfen Sie
nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig verwenden.
• Anstößige oder lästerliche Ausdrücke sind verboten.
D Gesetzliche Bestimmungen
(1) MOBILE FUNKSTELLE DER SEE- ODER BINNENSCHIFFFAHRT
Nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist das Errichten
und Betreiben jeder Funkanlage genehmigungspflichtig. Das Betreiben einer
genehmigungspflichtigen mobilen Funkstelle der See- oder Binnenschifffahrt ohne
Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet.
Der Betrieb einer mobilen Funkstelle der See- oder Binnenschifffahrt muss durch die
Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt sein. Das Errichten und Betreiben bedarf einer
Frequenzzuteilung gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations).
(2) OPERATOR'S LICENSE
Die Genehmigung (Frequenzzuteilungsurkunde) zum Betreiben einer Seefunkstelle
sowie zum Betreiben einer Funkstelle des Binnenfunkdienstes erteilt die Außenstelle der
Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg.
Muss die eingeschränkte Funklizenz sichtbar angebracht oder vom Betreiber aufbewahrt
werden. Darf nur ein lizenzierter Funker den Transceiver betreiben.
Personen, die ein Sprechfunkgerät für den See- oder Binnenfunkdienst betreiben
möchten, müssen über ein gültiges Sprechfunkzeugnis verfügen. Je nach Ausrüstung
bzw. Fahrtgebiet sind unterschiedliche Sprechfunkzeugnisse erforderlich.
Für den Betrieb einer Seefunkstelle im NON-GMDSS-Seefunkdienst oder einer
Schiffsfunkstelle im Binnenfunkdienst ist mindestens das UBI erforderlich. Zum Bedienen
einer GMDSS-Seefunkstelle ist mindestens das SRC erforderlich. Funkgespräche dürfen
auch von Personen ohne Sprechfunkzeugnis geführt werden, wenn das Gespräch
von einer Person mit gültigem Sprechfunkzeugnis aufgebaut und beendet wird. Nur
öffentliche Nachrichten dürfen ausgetauscht werden und sind von dieser Person zu
überwachen.

BETRIEBSVORSCHRIFTEN

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