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sind, Vögel davon abzuhalten, sich auf Gebäuden niederzulassen, darf kein Draht des
Elektrozaunes geerdet sein, wenn die Zaundrähte nicht mit Metallteilen verbunden
sind. Wenn ein Draht mit einem Metallteil (z. B. der Dachrinne) oder einer Metallstruk-
tur des Gebäudes verbunden ist, muss dieses Metallteil geerdet sein. Ein Warnschild
muss an allen Stellen angebracht sein, wo Personen zu den Leitern freien Zugang en
angebracht sein, wo Personen zu den Leitern freien Zugang erlangen können.
Wo ein Elektrozaun einen öffentlichen Fußweg kreuzt, muss in dem Elektrozaun an
dieser Stelle ein nicht elektrifiziertes Tor oder ein Übergang mittels Zaunübertritt
vorhanden sein. An jedem dieser Übergänge müssen Warnschilder auf den Elektrozaun
hinweisen. Jeder Teil eines Elektrozaunes, der entlang einer öffentlichen Straße oder
eines öffentlichen Weges installiert ist, muss in häufigen Intervallen durch Warnschil-
der gekennzeichnet sein, die an den Zaunpfosten sicher befestigt oder fest an die
Zaundrähte geklemmt sind. Anschlussleitungen, die unterirdisch verlaufen, müssen in
Schutzrohren aus Isoliermaterial geführt werden oder in Form von isolierten Hoch-
spannungsleitungen vorliegen. Es ist darauf zu achten, dass die Anschlussleitungen
nicht durch externe Einflüsse (z. B. Tierhufe, Traktorräder, o. ä.) beschädigt werden
können, die in den Boden einsinken. Anschlussleitungen dürfen nicht in dem gleichen
Schutzrohr installiert werden, wie Netz- und Versorgungsleitungen, Kommunikations-
leitungen oder Datenleitungen.
Anschlussleitungen und Drähte von Elektrozäunen dürfen nicht oberhalb von Hoch-
spannungs- oder Kommunikationsleitungen verlegt werden. Kreuzungen mit Hoch-
spannungsleitungen müssen vermieden werden. Falls eine solche Kreuzung nicht
vermieden werden kann, muss sie unterhalb der Hochspannungsleitung durchgeführt
werden und so nah wie möglich im rechten Winkel dazu verlaufen.
Die Größe des Warnschildes muss mindestens 100 x 200 mm sein. Die Hintergrundfar-
be auf beiden Seiten des Warnschildes muss gelb sein. Die Aufschrift auf dem Warn-
schild muss schwarz sein. Der sinngemäße Inhalt muss „Achtung: Elektrozaun" sein.
Die Aufschrift muss beständig auf dem Warnschild angebracht sein und eine Höhe von
mindestens 25 mm haben.
Es ist sicherzustellen, dass alle netzbetriebenen Hilfseinrichtungen, die an den Elektro-
zaunstromkreis angeschlossen sind, einen Isolationsgrad zwischen Zaunkreis und
Netzversorgung bieten, der dem des Elektrozaungerätes entspricht.
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