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LSI
5. Hinweis für die Inbetriebnahme
Für die Inbetriebnahme gelten besondere Sicherheits-
maßnahmen. Beachten Sie hierzu unbedingt die
entsprechenden Kapitel der Technischen Beschreibung.
Das Gerät ist mit einer Grundkonfiguration programmiert.
Änderungen an Überwachungsbereichen sowie der
Parametrierung dürfen nur von autorisierten Personen
(Sachkundigen) durchgeführt werden.
6. Prüfungen
6.1 Prüfung PLS mit LSI
Diese Prüfungen sind notwendig, um die korrekte
Funktionsweise der Schutzeinrichtungen sowie der
Einbindung in die Maschinen-/Anlagensteuerung zu
überprüfen sowie eventuelle Änderungen oder Manipulationen
aufzudecken.
Folgende Punkte sind zu beachten, um die
bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen:
Montage und elektrischer Anschluß nur von sachkundigem
Personal. Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem
Gebiet des zu überprüfenden kraftbetriebenen Arbeitsmittels
hat und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,
Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik
(z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischen Regeln
anderer EG-Mitgliedstaaten) so weit vertraut ist, daß er den
arbeitssicheren Zustand des kraftbetriebenen Arbeitsmittels
beurteilen kann. Dies sind in der Regel Sachkundige der
Hersteller der BWS oder auch solche Personen, die beim
Hersteller der BWS entsprechend ausgebildet, überwiegend
mit Prüfungen von BWS beschäftigt und vom Betreiber der
BWS beauftragt sind.
8 008 308/M848/06-05-02 Operating Instructions · LSI
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