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Lavor PRO BSW 651 M Manual De Uso Y Mantenimiento página 42

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Die von der Firma LAVOR geleistete Garantieform entspricht der Verordnung 1999/
44CE "bezüglich einiger Aspekte des Verkaufs und der Garantie von
Verbrauchsgütern".
Die Garantie gilt nicht für die Teile, die mit der Anwendung der Maschine verschleißen,
insbesondere Bürsten und Treibriemen.
Durch unautorisiertes Personal durchgeführte Reparaturen bewirken das Verwirken
der Garantie.
Weitere Verantwortungen, besonders für Schäden an Sachen oder Dritten sind
ausgeschlossen.
Die Garantie deckt ausschließlich vorweisbare Fehler, die auf die Fertigung und/oder
auf das Material zurückzuführen sind und tritt ab Kaufdatum in Kraft.
Die Ersatzleistung oder Reparatur fehlerhafter Teile unterliegt der unanfechtbaren
Entscheidung des Herstellers.
Ersatzteile können ausschließlich den Kundendienststellen und spezialisierten Händlern
geliefert werden; daher können diese Ersatzteile nur auf der Grundlage dieser Garantie
zur Verfügung gestellt werden.
In allen Fällen, in denen Eingriffe ohne ausdrückliche Genehmigung der
Kundendienststelle in die Maschine und/oder das System vorgenommen werden, entfällt
jeder Garantieanspruch.
In Fällen und/oder bei Defekten, die sich aus dem Normalverschleiß, aus einer
unkorrekten und/oder unsachgerechten Verwendung und aus einem falschen
Geräteanschluß ergeben, besteht kein Garantieanspruch.
In Garantiefällen trägt der Käufer die Transportkosten und -risiken für das Produkt.
Die autorisierte Kundendienststelle vertritt den Hersteller in seinen Pflichten und
Rechten, zu den in dieser Garantie enthaltenen Bedingungen.
Ebenso wird die autorisierte Kundendienststelle keine Ansprüche und/oder Rechte
geltend machen, die den Bedingungen dieser Garantie nicht entsprechen.
Periodische Kontrollen, Eichungen, Wartungsarbeiten und Änderungen werden nicht
von der Garantie gedeckt.
Unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage
des entsprechenden Kassenzettels bzw. der Rechnung.
Der Händler muß im entsprechenden Feld auf der letzten Seite dieses Anleitungsheftes
seine Unterschrift und seinen Stempel einsetzen.
Die Firma LAVOR behält sich das Recht vor, im vorliegenden Handbuch und an
den technischen Charakteristiken der hergestellten Maschinen Abänderungen
vorzunehmen, ohne diese zuvor anzukündigen.
EIGENTUMSVORBEHALT: Die verkauften Güter bleiben im Sinne des Art. 1523 des
Zivilgesetzbuches bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises
Alleineigentum des Verkäufers.
STREITIGKEITEN: Für jede Streitigkeit ist ausschließlich die Gerichtsbehörde von
Reggio Emilia (Italien) zuständig.

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