• Durch Schutzgitter sind Gefahrenzonen abzusperren und sich darin bewegende Gefahrenobjekte zu
stoppen, bevor die Gefahrenzonen betreten werden. Schutzgitter müssen stabil und unfallsicher sein.
Sie dürfen sich nicht ohne weiteres entfernen oder außer Funktion setzen lassen. Sie müssen in
ausreichendem Abstand von der Gefahrenzone plaziert sein und dürfen die Beobachtung des Betriebes
nicht behindern. Sie sollen Installation, Austausch oder Wartung von Teilen ohne die vorherige
Beseitigung von Schutzgittern oder anderen Sicherheitseinrichtungen ermöglichen, zugleich aber den
Zugang auf die hierfür relevanten Bereiche beschränken;
• angemessene Beleuchtung für Arbeits- und Wartungsbereiche;
• Bei ausgeschaltetem Betriebsmittel müssen jederzeit Wartungen möglich sein. Falls nicht zutreffend,
ist dies durch zusätzliche Schutzmaßnahmen außerhalb der Gefahrenzonen zu realisieren;
• Die Arbeitsausrüstung muß geeignet sein, um Brand oder Überhitzung, Austritt von Gas, Staub,
Flüssigkeit, Dampf oder anderen Substanzen zu verhindern und eine etwaige Explosionsgefahr von
Betriebsmitteln oder -stoffen zu eliminieren.
Wäschereitechnische Anlage
2.1.1.1.
genug ist, um mit ausreichender Sicherheit und ohne unzulässige oder unvertretbare Durchbiegung das
Gewicht der vollbeladenen Maschine und die übertragenen Kräfte während des Betriebes aufzunehmen.
Lassen Sie ausreichenden Freiraum für Bewegungen der Maschine. Sorgen Sie für alle Abdeckungen,
Schutzgitter, Schilder und Einschränkungen durch Bilder oder Texte, die erforderlich sind, um Personen,
Maschinen oder andere sich bewegende Anlagen aus dem Umkreis der Maschine fernzuhalten. Sorgen Sie
für ausreichende Be- und Entlüftung, um Wärme und Dämpfe zu beseitigen. Stellen Sie sicher, daß
Versorgungsanschlüsse an installierten Maschinen den örtlichen und nationalen Sicherheitsvorschriften
entsprechen, insbesondere die Stromversorgung (siehe VDE-Vorschriften). Plazieren Sie
Sicherheitshinweise an auffälligen Orten, einschließlich Gefahrensymbole, die auf elektrische Anschlüsse
hinweisen.
Personal
—Belehren Sie das Personal über Gefahrenvermeidung und die Wichtigkeit von Vorsicht und
2.1.1.2.
Vernunft. Stellen Sie den Personen die für sie zutreffenden Sicherheits- und Betriebsanleitungen zur
Verfügung. Vergewissern Sie sich, daß das Personal die richtigen Sicherheitsvorkehrungen und
Betriebsabläufe anwendet. Vergewissern Sie sich ferner, daß das Personal die Warnhinweise an der
Maschine und die Sicherheitsvorkehrungen aus den Anleitungen versteht und befolgt.
Sicherheitseinrichtungen
2.1.1.3.
der Maschine oder aus dem Arbeitsbereich entfernt oder unbenutzbar macht. Verhindern Sie jegliche
Benutzung der Maschine bei Fehlen eines Schutzgitters, einer Abdeckung, eines Seitenbleches oder einer
Tür. Setzen Sie jedes fehlerhafte Teil instand, bevor Sie die Maschine in Betrieb setzen.
Gefahreninformationen
2.1.1.4.
Maschinensicherheitsschildern, in den Sicherheitsrichtlinien und anderen Maschinenhandbüchern
enthalten. Teilnummern der Sicherheitsschilder sind dem Maschinenwartungshandbuch zu entnehmen.
Zur Bestellung von Ersatzschildern oder Ersatzhandbüchern wenden Sie sich bitte an die
Ersatzteilabteilung von Milnor.
Wartung
—Stellen Sie sicher, daß die Maschine nach bewährten Methoden der Praxis und gemäß dem
2.1.1.5.
Wartungsplan inspiziert und gewartet wird. Ersetzen Sie Treibriemen, Riemenscheiben,
Bremsbacken/-scheiben, Kupplungsscheiben/-beläge, Rollen, Dichtungen, Führungen etc., bevor diese
ernsthaft verschlissen sind. Untersuchen Sie sofort jedes Anzeichen eines drohenden Versagens und
unternehmen Sie erforderliche Reparaturen (z.B. bei Rissen in Trommel, Wand oder Rahmen; bei
Quietschen, Schleifen, Rauchen oder Heißlaufen von Antriebselementen wie Motor, Getriebe, Lager; bei
Durchbiegung von Trommel, Wand, Rahmen etc.; bei leckenden Dichtungen, Schläuchen, Ventilen etc.).
Lassen Sie weder Betrieb noch Wartung durch unqualifiziertes Personal zu.
—Sorgen Sie für einen tragfähigen Untergrund, der fest und starr
—Stellen Sie sicher, daß niemand irgendeine Sicherheitseinrichtung von
—Wichtige Informationen über Gefahren sind auf den
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Kapitel 2. Sicherheit
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