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Honeywell Miller 1016847 Instrucción De Utilización página 15

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  • ESPAÑOL, página 16
Die Mindestarbeitshöhe bei Fallfaktor 2 beträgt
6,75 m. Bei diesem Verbindungsmittel mit Falldämpfer
kann diese Höhe auf 6,45m reduziert werden.
Ganz allgemein berechnet sich die Mindestar-
beitshöhe für den Fallfaktor 2 in der folgenden Art
und Weise (siehe Abbildung 3):
Länge des Verbindungsmittels multipliziert mit 2
(=Fallstrecke)
+ 1,75m Öffnung des Falldämpfers (= Bremsweg)
+ 1 m Abstand
Bei Benutzung des Fallfaktors 1 des Verbindungs-
mittels muss die lichte Höhe unter dem Benutzer
mindestens 3.85m betragen.
Der Pendeleffekt :
Beim Einsatz des Verbindungsmittels muss, zur
Vermeidung von Verletzungen durch Anschlagen-
beispielsweise an Gebäudeteile, der Anschlagpunkt
soweit irgend möglich in der vertikalen Achse über
dem Benutzer gewählt werden (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: Pendelgefahr
Kantengeprüftes reißfestes Verbindungsmittel
Die Kantenreißfestigkeit
des Verbindungsmittels mit
Falldämpfer ist getestet.
Dieses Logovon Miller® bestä-
tigt die Zulassung für horizon-
tale Anwendungen mit einem
Kantenradius vom ≥ 0,5 mm,
in Kenntnis dessen, dass der
Kantenwinkel mindestens 90°
betragen muss (siehe Abbil-
dung 5).
Mit dieser Kantenprüfung ist der Einsatz des Verbin-
dungsmittels an Kanten, wie z.B. Profilstählen aus
Walzstahl, Holzträgern oder einem beschichteten, ab-
gerundeten Geländer zugelassen. Der Anschlagpunkt
darf nicht niedriger liegen, als die Standfläche, auf der
sich der Benutzer befindet.
NT90018658 IND I.indd 15
90°
Abbildung 5:
Kantenwinkel ≥ 90
Grad = Einsatz zulässig
Wenn die vor Beginn der Arbeiten durchzuführende
Risikoanalyse zeigt, dass die Absturzkante eine
«besonders scharfe und (oder) nicht gratlose Kante»
ist (Beispiel: Rand eines Flachdachs ohne Verkleidung,
Blechfalze oder scharfe Kanten aus Beton), oder wenn
der Winkel kleiner ist als 90 Grad (siehe Abbildung 6),
müssen
- geeignete Vorsichtsmaßnahmen vor Beginn der
Arbeiten getroffen werden, um jeden Absturz
über die fragliche Kante zu vermeiden
- ein Kantenschutz installiert werden
- oder der Hersteller kontaktiert werden
Der notwendige Mindestarbeitshöhe unter der Kante
muss mindestens 6,75 m betragen.
Wenn das Verbindungsmittel mit integriertem
Falldämpfer, versehen mit einer Verankerungsvor-
richtung der Klasse C gemäß Norm EN 795, eingesetzt
wird, muss auch das Durchhängen des horizontalem
Sicherungsträgers berücksichtigt werden, um den für
den Benutzer notwendigen freien Raum zu berech-
nen.
Ausgeschlossen werden muss jedes Risiko, dass sich
Schlaffseil bildet und es zu einem Absturz mit Pende-
leffekt kommt.
Auch beim richtigen Einsatz der Persönlichen Schut-
zausrüstung kann bei einem Absturz über eine
Kante ein Verletzungsrisiko entstehen (beispielsweise
beim Anschlagen gegen Gebäudeteile, Gerüstrohre
und andere störende Strukturen).
Rettung :
Nach einem Unfall muss die Rettung innerhalb einer
Zeit von 20 Minuten erfolgen (Hängetrauma). Die
Rettungsausrüstung und die Vorrichtungen (zum
Beispiel Abseilgeräte) müssen betriebsbereit sein
und es müssen geeignete Verfahren zur Rettung der
Benutzer definiert worden sein.
Die Benutzer müssen eine Schulung für den Ret-
tungseinsatz erhalten haben. Die Betriebsbereitschaft
der Rettungsausrüstungen muss regelmäßig über-
prüft werden. Die Ausführung der Rettungsmaßnah-
men muss regelmäßig praktisch geübt werden.
Beispiele für Rettungsausrüstung: automatisches
Abseilgerät Miller® SafEscape Elite Hub
< 90°
Abbildung 6:
Kantenwinkel < 90
Grad = Einsatz
verboten
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19.12.2014 10:06

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