Llgemeiner Sicherheitstech Nischer Inweis; B Estimmungsgemässe V Erwendung; N Icht Bestimmungsgemässe V Erwendung; E Inbauerklärung (O Riginal ) - SUHNER ABRASIVE TURBO TRIM SH 1300 Documentación Técnica

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  • ESPAÑOL, página 26
1. S
icherheitShinweiS
1.1 A
llgemeiner sicherheitstechnischer
weis
Diese Betriebsanleitung gilt für das Handstück SH 1300.
Nur qualifiziertes Personal darf das Handstück handha-
ben. Es ist unbedingt dem Sicherheits- und auch dem
Hygienerisiko Rechnung zu tragen.
Die separat beigelegten Sicherheitshinweise sind
zwingend zu beachten.
Arbeitsbereich sauber und in einem gut beleuch-
teten Zustand halten. Umstehende Personen während der
Benutzung des Handstücks fernhalten. Enganliegende
Bekleidung tragen und lange Haare fixieren.
Sehr scharfes Ringmesser!
Nur lebensmittelverträgliche Schmiermittel (FDA
zugelassen) verwenden, z.B. TURBO LUBE GRE-
ASE (Art.-Nr. 60000078), TURBO LUBE SPRAY
(Art.-Nr. 60000077). Handstück nicht auf harte Unterlage
ablegen, sondern nur in den dafür vorgesehenen Halter.
1.2 B
estimmungsgemässe
Dieses Handstück ist in der Fleischindustrie dafür vorge-
sehen, um grob zerlegtes Fleisch weiter zu verarbeiten.
Es dient zum Entfernen von Fett, Geweben, Knochen und
weiteren Kleinteilen und auch zum Lösen von Fleisch von
anderen Tierteilen.
1.3 n
icht Bestimmungsgemässe
Alle andern als die unter Pkt. 1.2 beschriebenen
Verwendungen gelten als nicht bestimmungsge-
mässe Verwendung und sind deshalb nicht zuläs-
sig.
1.4 e
inBAuerklärung
Hiermit erklärt der Hersteller Otto Suhner AG, Industrie-
strasse 10, CH-5242 Lupfig, der unvollständigen Maschi-
ne (Typ und Serien-Nr. siehe Rückseite) dass folgende
grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG
nach Anhang I zur Anwendung kommen und eingehalten
werden: 1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.2, 1.3.7, 1.3.8.1, 1.5.1,
1.5.4 und 1.6.1. Für die unvollständige Maschine wurde
eine technische Dokumentation nach Anhang VII der Ma-
schinenrichtlinie erstellt. Dokumentbevollmächtigter: M.
Voyame. Autorisierten Stellen wird auf begründetem Ver-
langen die technischen Dokumentationen in Papier- oder
elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese unvoll-
ständige Maschine darf nur dann in Betrieb genommen
werden, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine, in
welche die unvollständige Maschine eingebaut werden
soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ent-
spricht. CH-Lupfig, 06/2017.
M. Voyame / Divisionsleiter
10
h
-
in
V
erwendung
V
erwendung
(O
)
riginAl
2. i
2.1 m

OntAgeAnleitung

Die Kapitel 2 und 3 sind zwingend vor der Inbe-
triebnahme des Handstücks zu lesen.
Handstück und Welle nur in einwandfreiem Zu-
stand verwenden.
Ringmesser nur bei demontiertem Handstück
wechseln.
Immer mit notwendigen Schutzvorrichtungen
(Kettenhandschuh/Schutzkleidung)
Länderspezifische Vorschriften beachten.
Sehr scharfes Ringmesser!
2.1.1 m
h
OntAge des
Andstücks An die
Biegsame Welle in das Handstück einführen. Durch
Drehen des Drehverschlusses Biegsame Welle sichern.
Sollte das Handstück nicht komplett eingeschraubt wer-
den können muss am Ringmesser leicht gedreht werden.
Sehr scharfes Ringmesser!
2.1.2 d
/m
emOntAge
OntAge des
Lösen der Gewindestifte mit Inbusschlüssel.
nbetriebnahme
arbeiten.
B
w
iegsAme
elle
r
ingmessers

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