INANSPRUCH-
NAHME DER
GARANTIE-
LEISTUNG
AUSSCHLIESSLICH-
KEIT DER GARAN-
TIEERKLÄRUNG
(definiert als vorinstallierte oder ladbare On-board-Software und/oder PC-basierte-Soft-
ware für spezielle Anwendungen des Produktes und/oder Daten) kommen die vorlie-
genden Garantiebestimmungen ausdrücklich nicht zur Anwendung. Hinsichtlich des
Umfangs der Garantie für Applikationssoftware wird auf den entsprechenden Softwareli-
zenzvertrag verwiesen.
Der Kunde muss innerhalb der Garantiefrist beim autorisierten Händler von PREXISO
eine Garantieleistungs-Genehmigung beantragen. Hierzu ist vom Kunden ein datierter
Beleg über den Kauf des Produktes bei PREXISO oder einem autorisierten Händler sowie
eine Beschreibung des Defektes beizubringen. PREXISO ist für Produkte oder -teile,
welche Prexiso ohne Garantieleistungs-Genehmigung erhält, nicht leistungspflichtig.
PREXISO' übernimmt die Versandkosten für die reparierten oder ersetzten Produkte bzw.
-teile. Das reparierte oder ersetzte Produkt bzw. -teil wird innerhalb nützlicher Frist an den
Kunden geliefert. PREXISO haftet nicht für Transportschäden. PREXISO legt den Erfül-
lungsort der Garantiearbeiten nach eigenem Ermessen fest. Für Produkte, welche Teil
einer festen Installation sind, ist der Erfüllungsort am Ort dieser Installation und der Kunde
hat PREXISO für die Garantieleistungen zu entschädigen, sofern der Ort dieser Installa-
tion nicht der gleiche Ort ist, an den das Produkt ursprünglich installiert oder geliefert
wurde.
Bei einem Garantiefall richtet sich der Anspruch des Kunden ausschließlich nach der
vorstehenden Garantieerklärung. Die vorerwähnte Garantieerklärung gilt ausschließlich
und ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen
und Bestimmungen, seien sie tatsächlicher oder gesetzlicher Natur, einschließlich
solcher, welche sich auf die marktübliche Qualität, die Eignung für einen bestimmten
Gebrauch, zufriedenstellende Qualität und Beachtung der Rechte Dritter, etwaige
Internationale Herstellergarantie
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