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Im Zusammenhang mit diesen ge-
ringen Leistungen, die sich deutlich
von einer Glühlampenversion unter-
scheiden, kann es beim Betrieb an
verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen bei der Glühlampenaus-
fallkontrolle kommen. Da die Kon-
trolle der Blinkleuchten gesetzlich
vorgeschrieben ist, empfehlen wir die
Leuchte nur in Verbindung mit einem
Blinkleuchtensteuergerät "5DS 009
602-..., 5DS 009 552-... oder LED-
Blinkgeber 4.. 009 492" zu betreiben.
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PFLEGEANLEITUNG
Äußere Lichtscheibe
•
Abspülen unter fl ießendem
Wasser
•
Bei Bedarf ein wenig Spülmittel
(kein Scheuermittel!) vewenden
•
Mit einem weichen Tuch oder
Schwamm säubern und
anschließend trocknen
•
Kein Mikrofasertuch oder-
Scheuerschwamm verwenden!
Darüber hinaus werden von einigen
Zugfahrzeugen weitere Lichtfunk-
tionen detektiert. Dies stellt eine
Komfortfunktion des Fahrzeugs dar,
die nicht gesetzlich vorgeschrieben
ist und den Fahrer nicht von seiner
Verpfl ichtung zur visuellen Kontrolle
der Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch hier kann es durch die gerin-
gen Leistungen zu Fehldiagnosen
kommen (Instrumententafel im Fahr-
erhaus zeigt einen Lampenausfall an,
obwohl die Funktion gegeben ist).
Die
Funktionsfähigkeit
Lampenausfallkontrollen ist auss-
Refl ektor
•
Nicht mit den Fingern auf die
silberfarbene Fläche greifen
(Refl ektor seitlich festhalten)!
•
Nicht im Innenbereich der Glüh-
lampenfassungen säubern!
Unsere Empfehlung:
Naturschwamm verwenden und
anschließend trocknen lassen!
chließlich durch den Fahrzeughers-
teller feststellbar.
Im
Falle
einer
Strombegrenzung in Höhe der
obigen Vorgabe durch das fahrzeug-
seitige Steuergerät, kann auf eine
zusätzliche
Sicherung
Leuchte verzichtet werden.
Der Betrieb der Leuchte mit Wech-
selspannung oder getakteter Gleich-
spannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen der Leuchte
dürfen nur mit einer fahrzeug-
dieser
seitigen Sicherung von max. 3A
betrieben werden.
fahrzeugseitigen
für
die