Lösungsmitteln gereinigt worden sind. Arbeiten Sie auch nicht in
der Nähe dieser Lösungsmittel.
- Nicht an Behältern schneiden, die unter Druck stehen.
- Entfernen Sie alle ent ammbaren Sto e (z. B. Holz, Papier,
Sto fetzen).
- Sorgen Sie für ausreichenden Luftaustausch oder geeignete
Hilfsmittel zur Abführung der beim Plasmaschnitt frei werdenden
Rauchgase. Es ist systematisch zu untersuchen, welche
Expositionsgrenzwerte für die Zusammensetzung, Konzentration
und Dauer der beim Schneiden frei werdenden Rauchgase gelten.
- Sorgen Sie für eine sachgerechte elektrische Isolierung der
Schneidbrennerdüse, des Werkstücks sowie nahegelegener (und
zugänglicher) geerdeter Metallteile.
Dazu reicht es im Normalfall aus, zweckentsprechende
Handschuhe, Schuhwerk, Kopfbedeckung und Kleidung zu
tragen, sowie Trittbretter und Isoliermatten zu benutzen.
- Die Augen sind stets mit geeigneten, den Normen UNI EN 169 oder
UNI EN 379 entsprechenden und auf Masken montierten Filtern
oder mit Helmen zu schützen, die der Norm UNI EN 175 genügen.
Verwenden Sie feuerhemmende Schutzkleidung (nach der Norm
UNI EN 11611) und Schweißhandschuhe (nach der Norm UNI EN
12477), um zu vermeiden, dass die Haut der vom Lichtbogen
ausgehenden ultravioletten und infraroten Strahlung ausgesetzt
wird. Auch andere, sich in der Nähe aufhaltende Personen sind mit
nicht re ektierenden Schirmen und Vorhängen zu schützen.
- Geräuschemission: Wenn aufgrund von besonders intensiven
Schneidearbeiten ein Tageslärmexpositionspegel (LEPd) von
85 db(A) oder mehr erreicht wird, ist das Tragen persönlicher
Schutzausrüstung P icht (Tab. 1).
ZUSÄTZLICHE SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
BEI PLASMASCHNEIDEARBEITEN:
- in Umgebungen mit erhöhter Stromschlaggefahr;
- in beengten Räumen;
- dort, wo ent ammbare oder explosionsgefährliche Sto e
vorkommen;
MUSS ein "verantwortlicher Fachmann" eine Abwägung
der Umstände vornehmen. Diese Arbeiten dürfen nur in
Anwesenheit weiterer Personen durchgeführt werden, die für
ein Eingreifen im Notfall geschult sind.
Es
MÜSSEN
die
technischen
werden, die in 7.10; A.8; A.10 der Norm „EN 60974-9:
Lichtbogenschweißeinrichtungen.
Betreiben" genannt sind.
- MÜSSEN die Schneidearbeiten untersagt werden, wenn die
Stromquelle vom Bediener getragen wird (z. B. an Riemen).
- MÜSSEN die Schneidearbeiten untersagt werden, wenn der
Bediener über Bodenniveau tätig wird, es sei denn, er benutzt eine
Sicherheitsbühne.
- ES DÜRFEN KEINE Brenner und zugehörigen Verbrauchsteile
anderer Herkunft benutzt werden.
- DIE MISSACHTUNG DIESER REGELN kann zu SCHWERWIEGENDEN
Gefahren für die physische Sicherheit des Benutzers führen.
RESTRISIKEN
- UNSACHGEMÄSSER
GEBRAUCH:
SchweißBrenners für andere als die vorgesehenen Arbeiten ist
gefährlich.
2. ANSCHLÜBE - WARTUNG (TAB. 1)
Schutzmittel
verwendet
Teil
9:
Errichten
und
der
Gebrauch
des
- 6 -
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1.
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«EN 60974-9:
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9:
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UNI EN 379,
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